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Markenrecht

Namenswahl

Gerade junge Unternehmen neigen dazu, möglichst produkt- oder geschäftszweckbeschreibende Bezeichnungen zu führen. Das ist einerseits verständlich, weil man sich so einen schnelleren Anstieg der eigenen Bekanntheit verspricht. Andererseits ist es kurzsichtig, denn so riskiert man, dass aufgrund des mangelnden Markenschutzes beschreibender Bezeichnungen sich Mitbewerber anhängen und vom (unter Umständen hart erarbeiteten) unternehmerischen Erfolg profitieren.

Eintragung der Marke

Eine Eintragung der Marke ist relativ problemlos auch ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe möglich. Das Deutsche Patent- und Markenamt (www.dpma.de) bietet sehr gute Informationen und Dienstleistungen an, mit denen auch ein Laie zu seiner Marke kommt. Grundsätzlich muss zunächst einmal recherchiert werden, ob der ausgewählte Markenname noch frei ist. Die ist auf der Website des Markenamts möglich.

Wahl des Marktsegments
Wichtig ist hier, sich vorab zu entscheiden, in welchem Marktsegment man tätig ist beziehungsweise tätig sein will. Hierfür gibt es bei der Markenanmeldung verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen. Einerseits sollte das künftige Marktsegment nicht zu eng gesteckt werden, um sich nicht der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten zu berauben, andererseits ist ein zu weitreichender Markenschutz nicht nur sehr teuer, sondern auch unter Umständen nur schwer zu verteidigen. Denn einen Schutz in Bereichen, in denen man nicht tätig ist, gibt es grundsätzlich auch mit einer eingetragenen Marke nicht.

So können zum Beispiel unter der Marke "Müller" mehrere große Unternehmen friedlich nebeneinander wirken, ohne dass es zu markenrechtlichen Rangeleien käme: Der Molkereibetrieb, die Drogeriekette und die Bäckerei, die jeweils verschiedene Waren- und Dienstleistungssegmente besetzen, innerhalb derer sie aber natürlich vollen Markenschutz genießen.

Marke eintragen
Die Eintragung erfolgt dann über eine entsprechende Anmeldung und ein Prüfverfahren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Patent- und Markenamt vor der Eintragung nur offensichtliche Verstöße gegen das Freihaltebedürfnis prüft. Wenn eine Marke zu Unrecht, also unter Verletzung bestehender Marken oder branchenspezifischer Freihaltebedürfnisse eingetragen wurde, so können Mitbewerber die Löschung beantragen. Dies geschieht meist im Rahmen einer Abmahnung und der entsprechenden Kosten eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens. Es ist also ratsam, sich gründlich zu informieren.

Gebrauchsmarken

Gerade für junge Unternehmen ist die Markeneintragung unter Umständen nicht sofort erforderlich. Grundsätzlich gibt es neben den eingetragenen Marken (registered Trademarks) auch die sogenannten "Gebrauchsmarken", denn allein durch die Verwendung im Geschäftsbetrieb und die Bekanntheit in der Branche entsteht eine Marke, die generell denselben Schutz erfährt wie eine eingetragene Marke. Der Nachteil einer Gebrauchsmarke besteht darin, dass es unter Umständen schwer ist, nachzuweisen, seit wann diese Marke besteht. Für den Anfang, gerade dann, wenn Abänderungen und Anpassungen noch nicht ausgeschlossen werden können, ist jedoch die Gebrauchsmarke eine sinnvolle Alternative.

Beschreibender Markenname

Wenn Sie sich für einen eher beschreibenden Namen entscheiden oder für eine Marke, die bereits in dieser oder einer ähnlichen Form besteht, sollten Sie frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich umfassend beraten lassen. Änderungen sind regelmäßig aufwändig und teuer, weshalb es ratsam ist, die Ersteintragung so vorzunehmen, dass sie auch "passt".

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