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Was sich jetzt im Job ändert

Schwangerschaft

Als schwangere Frau genießt man im Berufsleben besondere Rechte, die sowohl einen selbst als auch das ungeborene Kind schützen sollen. Welche das sind, und wie man sich gegenüber Vorgesetzten verhalten sollte, um ohne unnötigen Aufwand in ihren Genuss zu kommen, erklärt dieser kleine Ratgeber.

Arbeitsschutz für Schwangere Quelle: Fotolia.com © Syda Productions

Mit offenen Karten spielen

Es gibt keinen genau definierten Zeitpunkt, an dem man seinen Arbeitgeber über eine Schwangerschaft in Kenntnis setzen muss. Da in den ersten drei Monaten noch viele Unwägbarkeiten bestehen und man seinen Chef sicher nicht über eine erlittene Fehlgeburt informieren möchte, ist es kein Problem, bis nach dieser Phase zu warten. Spätestens dann sollte man aber ein Gespräch suchen. Im Vorfeld sollte man sich Gedanken darüber machen, ab wann man nicht mehr arbeiten will, ob man in Mutterschutz oder in Elternzeit gehen will und wie die Planung für die Zeit nach der Entbindung aussieht.


Um dem Vorgesetzten nicht den Eindruck zu vermitteln, dass die Belange der Firma einem völlig egal wären, sollte man auch schon einen vorläufigen Plan haben, welche Projekte man bis zum vorübergehenden Ausscheiden noch fertig stellen möchte und wer diejenigen übernehmen könnte, die man selbst nicht mehr bearbeiten kann.

Was man nicht mehr muss oder darf

Das Mutterschutzgesetz (oder Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter) legt sehr genau fest, welche Arbeiten von Schwangeren übernommen werden dürfen und welche nicht. Als werdende Mutter darf eine Frau nicht:

  • Mit giftigen Stoffen oder Krankheitserregern arbeiten, wie man sie in Laboren oder Krankenhäusern findet
  • Regelmäßig mehr als 5 kg oder überhaupt mehr als 10 kg heben
  • Am Fließband arbeiten
  • Nach 20 oder vor 6 Uhr arbeiten
  • Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr ausüben
  • Länger als 8,5 Stunden am Tag oder länger als 90 Stunden in zwei Wochen arbeiten
  • Sich dauernd bücken oder strecken müssen
  • Auf Leitern arbeiten
  • Ab dem 3. Monat: In Bussen, Bahnen oder anderen Beförderungsmitteln arbeiten
  • Ab dem 5. Monat: Länger als vier Stunden am Stück stehen

In manchen Branchen gibt es allerdings Ausnahmen. So darf man beispielsweise in der Gastronomie auch länger als bis 8 Uhr arbeiten, und auch für Beamtinnen gelten andere Regeln.
Frauen, die bisher eine Tätigkeit ausgeübt haben, die ihnen nun nicht mehr möglich ist, müssen von ihrem Vorgesetzten nun anders eingesetzt werden, allerdings ohne dass sich etwas am Gehalt ändert. Gibt es keine Aufgaben, die die Frauen gesetzeskonform übernehmen können, so sind sie freizustellen – bei vollem Gehalt.
Oftmals legen Chefs ihren Angestellten dann nahe, sich krankschreiben zu lassen. Das ist jedoch nicht rechtmäßig, so dass man sich besser nicht darauf einlassen sollte. Zudem bekäme man in diesem Fall auch weniger Geld.

Wie soll man als Kollege mit einer Schwangeren umgehen?

Als werdende Mutter hat man allerdings die Möglichkeit, auf einige der Privilegien – etwa der Freistellung von Nachtarbeit – zu verzichten, solange Amtsarzt und Betriebsrat zustimmen. Egal, in welchem Umfang die Schwangere noch am Arbeitsalltag teilnimmt: Für die Kollegen bedeutet der Umgang mit ihr selbstverständlich besondere Rücksichtnahme. Das soll nicht heißen, dass man ihr sämtliche Arbeiten abnehmen soll. Doch auch mit kleinen Gesten ist oft schon viel getan – etwa wenn man den Gang zum Kopierer oder in die Teeküche übernimmt.
Wenn aus der werdenden eine frischgebackene Mutter geworden ist und das Kollegium ihr zu diesem Anlass etwas schenken möchte, kann man sich natürlich für einen Klassiker wie Babykleidung entscheiden. Das ist zwar nicht allzu kreativ, aber in dieser Zeit nun mal sinnvoll.

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