1. Die ersten Schritte
Frohen Mutes ist der zukünftige Unternehmer, wird er durch seinen zumeist langjährigen Chef mit der Frage geehrt, ob er nicht dessen Unternehmen übernehmen wolle.
Wem dieses Glück nicht widerfährt, kann sich in der Beteiligungsbörse der Kammerzeitung informieren oder sich der Hilfe professioneller Vermittler bedienen. Doch ist ein geeignetes Unternehmen gefunden, beginnen die Probleme.
Vor Eintritt in die Vertragsverhandlungen will sich der Käufer ein Urteil bilden, welchen Preis er zu zahlen bereit ist; der Verkäufer wird festlegen, in welcher Größenordnung er zur Veräußerung bereit ist.
Parallel mit Verhandlungsbeginn möchte der Käufer Details des Unternehmens untersuchen, die ihm ohne Mithilfe des Verkäufers nicht zugänglich sind. Problematisch ist die Geheimhaltungsfrage. Der Verkäufer begibt sich in die Gefahr, im Falle des späteren Scheiterns Geschäftsgeheimnisse preisgegeben zu haben. Auch kann der Unternehmenswert durch das bloße Angebot ohne Nachfrage sinken. Es werden zwar regelmäßig Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen. Diese sind aber häufig nur eine stumpfe Waffe. Ihre Einhaltung ist schwer zu überprüfen. Es empfiehlt sich deshalb, für die Detailuntersuchungen zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen heranzuziehen. Wird ein neutraler Wirtschaftsprüfer gewählt, ermittelt dieser den Unternehmenswert. Sofern die Parteien diesen Wert nicht zuvor als verbindlich festgelegen, dient er als Kaufpreisvorschlag.
Ein neutraler Experte kann in seinen Kaufpreisvorschlag bereits die steuerliche Gestaltung sowie deren rechtliche Form einbeziehen. Bei einer optimalen steuerlichen Gestaltung fällt es beiden Parteien leichter, sich auf den Kaufpreis zu einigen. Die Formulierung sollte einem auch steuerlich erfahrenen Juristen vorbehalten werden.
Die Übertragung von Beteiligungen oder die Übergabe einzelner Vermögensgegenstände - je nach gewählter Gestaltung - erfolgt zum Übergabestichtag.
Teil II: Unternehmensnachfolge und die faktischen Probleme des Arbeitsrechts