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Minimieren Sie Ihr Risiko mit einer Due Diligence

Eine Expertin erklärt, wie man mit einer Due Diligence unternehmerische Risiken und Verluste minimieren kann.

(Bild: Lentz & Co. GmbH) (Bild: Lentz & Co. GmbH)

Soll man sich als Kapitalgeber an einem Start-up beteiligen? Macht eine Firmenübernahme Sinn? Ist der potentielle Geschäftspartner zuverlässig und erfüllt er die Compliance-Vorgaben? Wenn sich Unternehmer und Manager mit solchen Fragen beschäftigen, bedarf es einer gebührenden Überprüfung – auch Due Diligence genannt.

Interview mit einer Expertin für Due Diligence

 

Was gibt es bei der Due Diligence (DD) zu beachten, für wen macht sie Sinn und was kostet sie? Diese und weitere Fragen hat uns die Expertin Jessica Schmid beantwortet. Sie ist ZAD geprüfte Privatermittlerin, Mediatorin und geschäftsführende Gesellschafterin von Lentz & Co. GmbH.

Due Diligence – das klingt nach einem komplizierten und teuren Verfahren. Warum sollte man sich als Unternehmer trotzdem damit beschäftigen?

Mit einer wirkungsvollen Du-Diligence Einschätzung, können Sie unternehmerischen Verlusten wirkungsvoll vorbeugen. Wir führen für einige internationale Unternehmen, darunter DAX-Unternehmen und private Equity-Gesellschaften, solche diskreten Due-Diligence und Pre Empoloyment Screenings durch. Das heißt, wir prüfen schon vor Abschluss eines neuen Vertrages bzw. vor Vergabe einer neuen, auf Leitungsebene anzusetzenden, Position, ob der Bewerber bzw. das neue Vertragspartnerunternehmen hinsichtlich Compliance-Standards, Zahlungsverhalten, Solidität und Umgang mit den Nachunternehmern hält, was es verspricht.

Gerade war wieder das Frankfurter Unternehmen Ferrero in der Presse, wegen angeblicher Kinderarbeit in Rumänien beim Befüllen von Überraschungseiern. Mit einem wirkungsvollen Due-Diligence-Verfahren über den rumänischen Nachunternehmer, wäre das aufgefallen.

Wie verläuft eine DD durch einen Gutachter wie Sie ab?

Wir überprüfen nicht nur den neuen Vertragspartner, sondern auch sein Verhalten gegenüber eventuellen Nachunternehmern, die für unseren Mandanten von Relevanz sein könnten. So werden Negativschlagzeilen vermieden. Das heißt, werden Mindestlöhne gezahlt, werden Arbeitsschutzrichtlinien eingehalten oder wie wird mit Nachunternehmern umgegangen?

Wie gelangen Sie an all die benötigten Daten? Einige davon sind ja nicht öffentlich einsehbar, sondern eher im Bereich der Interna angesiedelt.

Alle von uns erarbeiteten Beweise werden aus rechtlich sauberen Quellen erarbeitet. Das bedeutet: Sie sind im Zweifel auch vor Gericht als Beweismittel nutzbar. Häufig sprechen wir – legendiert – mit Mitarbeitern der Unternehmen oder verschaffen uns selbst einen Eindruck, in dem wir evtl. für ein bis zwei Tage einen Detektiv als „Mitarbeiter zur Probe“ einschleusen.

Weiß das Untersuchungsziel, also die Gegenpartei, etwas von der Due Diligence? Oder läuft solch eine Prüfung im Geheimen ab?

Nein, das Untersuchungsziel, also die Zielfirma, oder die Zielperson, erfahren im Regelfall niemals etwas von dieser Prüfung.

Kann man überhaupt alle möglichen Risikofaktoren im Voraus aufdecken? Wo liegen also die Grenzen einer DD?

Die möglichen Risikofaktoren, also die nach Basel II aufzuführenden Kriterien, sowie die „normalen“ Kriterien der Compliance-gerechten Unternehmensführung und Arbeitsweise der Zielfirma und deren Nachunternehmern, können wir mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit gewährleisten. Ebenso können wir weitere Einzelheiten sehr effektiv prüfen, auf die ich hier an dieser Stelle nicht eingehen möchte, die aber für eine größere Geschäftsbeziehung durchaus von Bedeutung sein könnten. 

Sind DD-Prüfungen nur etwas für große Unternehmen und große Deals, oder gibt es auch   „abgespeckte“ und günstige Varianten für Kleinunternehmer und Start-ups?

Das hängt ganz vom gewünschten Umfang ab. Zum Beispiel: Sollen die Nachunternehmer der Zielfirma mit geprüft werden?

Was kostet eine Due Diligence?

Los geht es bei knapp 3.500 Euro bis etwa 20.00 Euro, wenn beispielsweise Vertragspartner in Übersee vor Ort mit geprüft werden sollen. Dies kann aber stückweise beauftragt werden.

In jüngster Vergangenheit gab es zum Beispiel einen großen Wirbel um den Verkauf des Flughafen Hahn, weil das Land Rheinland-Pfalz einem Blender aufgesessen ist. Sollte so ein Debakel nicht durch eine Due Diligence vermieden werden?

Auf jeden Fall. Nur muss man dann dem Prüfunternehmen auch glauben. Soweit ich das aus der Presse mitbekommen habe, hat die eingeschaltete Unternehmensberatung ja eine solche DD-Prüfung durchgeführt und vor dem Käufer gewarnt. Die Warnungen wurden nur nicht beachtet.

Letztlich entscheidet jeder Auftraggeber selbst, was er mit den bereit gestellten Informationen macht und inwieweit er diesen Glauben schenkt.

Was kann man aus diesem peinlichen Vorfall lernen? Was ist bei einer Unternehmensprüfung genau zu beachten?

Eine DD-Prüfung macht nur dann Sinn, wenn man als Auftraggeber auch bereit ist, den Empfehlungen des DD-Berichtes Folge zu leisten. Seriöse Due-Diligence-Berichte werden alle Informationen mit Quellenangabe darlegen. Der Unternehmer kann so leicht selbst nachvollziehen, in wieweit es mit der Seriosität, Bonität und so weiter seines neuen Geschäftspartners bestellt ist und ob dieser neue Partner wirklich der geeignetste ist. Manchmal sollte man auch auf ein vermeidlich gutes Geschäft verzichten, wenn ein DD-Bericht dies begründet Nahe legt.

In welchen Fällen empfehlen Sie noch eine Due Diligence?

Ab einem Auftragsvolumen das mehr als 20% des Jahresumsatzes ausmacht, sollte eine DD-Prüfung eigentlich zum Standard gehören. Bei der Besetzung neuer Positionen in der Führungsebene natürlich ebenfalls. Hier genügt ein polizeiliches Führungszeugnis, in dem zum Beispiel nur Verurteilungen oberhalb 90 Tagessätze aufgenommen werden, nicht.

Vielen Dank für das Interview!

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