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Bewerbungstipps

Das gehört in eine Kurzbewerbung

Kurz vor Weihnachten hat ein Mitarbeiter gekündigt. Der Chef möchte die Stelle möglichst schnell neu besetzen. Daher hat er in der Anzeige interessierte Bewerber um eine „Kurzbewerbung“ gebeten. Doch was gehört eigentlich in eine solche Kurzbewerbung?

Achten Sie auf die formalen Kriterien Quelle: delater, Pixelio

Kurzbewerbungen sollten normalerweise nur Informationen zur Person und deren Qualifikation enthalten.

Denn der Arbeitgeber möchte lediglich herausfinden, welche Bewerber grob für die Stelle infrage kommen .

Ein K.-o.-Kriterium ist daher, ob sich die Interessenten an die Vorgabe gehalten haben, nur einen Lebenslauf und ein kurzes Begleitschreiben zu senden.

Schließlich könnte es ein Zeichen dafür sein, dass der Bewerber oberflächlich arbeitet.

Achten Sie auf die formalen Kriterien

Aus der Kurzbewerbung sollte man innerhalb von 30 Sekunden erkennen können, dass Sie …

  • sich glaubwürdig für die ausgeschriebene Position interessieren,
  • Ihre Bewerbung genau auf die gewünschten Anforderungen zugeschnitten haben,
  • genau die richtigen Qualifikationen und Fähigkeiten für die Stelle mitbringen und
  • dies bereits anderen Ortes praktiziert haben.
Praxis-Tipp:

Kriterium ist, ob der Bewerber seine Aussagen kurz und knapp an konkreten Beispielen („Ich habe dort das Problem xy gelöst.“/„Ich konnte die Effizienz innerhalb von … um … steigern.“) belegen kann.


Das Ziel von Lebensläufen ist es, lückenlos über den persönlichen und beruflichen Werdegang zu informieren.

Achten Sie daher bei Ihrer Bewerbung darauf, dass …

  • diese klar gegliedert ist und dem Leser einen schnellen Überblick ermöglicht.
  • das Wesentliche übersichtlich und in der richtigen Reihenfolge dargestellt ist – wobei heute die aktuelle Stelle im Bereich „Berufstätigkeit“ ganz oben und die erste Position ganz am Ende des Lebenslaufs steht. Ob die Ausbildungsphase weiterhin vor der „Berufstätigkeit“ steht oder – wie in US-amerikanischen Lebensläufen üblich – erst am Schluss des Lebenslaufes, ist dem Bewerber freigestellt.
  • sie keine zeitlichen Lücken enthält.
  • es ein auf das Unternehmen und die Position zugeschnittener Lebenslauf ist.

 Das muss ein Lebenslauf beinhalten:

  • persönliche Daten (inkl. Name, Anschrift, E-Mail,  Geburtsdatum und -ort, ggf. Staatsangehörigkeit, Familienstand)
  • schulische Ausbildung (Name, Ort und Typ der Schulen)
  • bei Männern zusätzlich Grundwehrdienst/ Zivildienst (inkl. Tätigkeitsbereich)
  • berufliche Ausbildung (Unternehmen, Ausbildungsort, Art der Ausbildung Abschluss)
  • u. U. Studium (Name der Fachhochschule/ Universität), Studiengang/- fach, Vertiefungsrichtung, Abschluss mit Note, Thema der Abschlussarbeit/Promotion)
  • Praktika (Unternehmen, Ort, Tätigkeitsbereich)
  • beruflicher Werdegang (Unternehmen, Ort, kurze Darstellung der Aufgabenbereiche)
  • berufliche Weiterbildung (Datum, Art und Abschluss)
  • Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift
Das sind K.-o.-Kriterien:
mangelhafte Rechtschreibung und grafische Gestaltung
fehlender oder unvollständiger Lebenslauf
standardisiertes Bewerbungsschreiben
mangelnde Glaubwürdigkeit der Darstellungen
unpersönliches Anschreiben
langweilige Aufzählung von Tätigkeiten und Qualifikationen im Bewerbungsschreiben
übertriebene Selbstdarstellung
unterschiedliche Aussagen in Bewerbungsschreiben und Lebenslauf

Doris Bader


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