Gründung einer Corporation

Gründung einer US Corporation

Eine US Corporation lässt sich in der Regel innerhalb von drei Tagen recht unbürokratisch gründen, in Eilfällen ist auch eine Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich. Die Corporation kann von einer einzelnen natürlichen oder juristischen Person gegründet werde, dabei gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes beziehungsweise Betriebssitzes oder der Nationalität des Gründers.

Für die Grünung ist beim Secretary of State die Urkunde mit den Articles of Incorporation (Gründungssatzung) einzureichen (dieser verlangt hierfür eine Gründungsgebühr). Dort wird dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde) erstellt, dessen Erteilung jedoch nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits mit dem sogenannten Filing der Articles of Incorporation. Anschließend ist eine Gründungsversammlung (Initial Meeting) abzuhalten. Über die Gründungsversammlung muss ein Protokoll (Minutes of the Initial Meeting) erstellt werden.

Gründung mit Agentur

Nimmt man einen Gründungsserverice in Anspruch, sollte man darauf achten, dass dieser auch die Tätigkeit als Registered Agent anbietet. Dieser ist eine Kontaktperson für staatliche Stellen und im Gründungsstaat der Corporation ansässig. Das Vorhandensein einer solchen Person ist Pflicht. Außerdem muss im Gründungsstaat eine registrierte Büroadresse (Registered Office) vorhanden sein. Auch dieser Service wird in der Regel von  Dienstleistern angeboten.

Sofern für die Gründung ein Dienstleister in Anspruch genommen wird, muss dieser auf der Gründungsversammlung der Corporation von seinen Ämtern zurücktreten.

Name

Der Name der für die Corporation gewählt wird, muss einen Zusatz enthalten, aus dem sich ergibt, dass es sich um eine Corporation handelt. Dies können neben der Bezeichnung Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.) sein.

Satzung

Mindestangaben in der Gründungssatzung (Articles of Incorporation):

  • Name der Firma
  • Anzahl der Aktien (Authorized Shares)
  • Nennwert bei Nennwertaktien beziehungsweise eine Bestimmung, nach der nennwertlose Aktien ausgegeben werden, zum Beispiel Vorzugsaktien (Preferred Shares)
  • Eingetragener Gesellschaftssitz (Registered Office)
  • Name und Adresse der Gründer
  • Angabe des Gesellschaftszwecks
  • Angaben zur Geschäftsführung (Board of Directors)

Neben der Satzung können auch schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders Agreement) getroffen werden, die beispielsweise die Vereinbarung eines Veto-Rechts oder sonstige Stimmrechtsvereinbarungen enthalten.

Schlagworte zu diesem Artikel

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt