<< Themensammlung Limited (Ltd.)

Fragen und Antworten zur Limited

Was muss bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden?

Der Name der Limited ist grundsätzlich frei wählbar, nur die Länge des Namens ist begrenzt. Zudem muss der gewählte Name mit dem Zusatz Ltd. oder Limited enden. Bei bestimmten Begriffen wie z.B. "european" oder "international" ist eine Genehmigung erforderlich. Beim Companies House kann online eine Liste von Begriffen eingesehen werden, die nicht im Namen der Limited verwendet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Begriffe, die irgendwie einen Bezug zum Königshaus haben können, etwa "royal", "King" et c.

Ähnlich klingende bezeihungsweise bereits vergebene Namen sind nicht zulässig. Das englische Handelsregister (Companies House) bietet hierzu eine Suchfunktion an, bei der es die Möglichkeit gibt, zu überprüfen, ob ein Name bereits vergeben ist. (Weitere Informationen finden Sie hier)

Zusätzlich bietet das Companies House einen Leitfaden zur Wahl des Namens an, in dem alle genehmigungspflichtigen Begriffe aufgeführt sind. Das Dokument ist allerdings nur in englischer Sprache verfügbar. (Weitere Informationen finden Sie hier)

Wenn die Limited auch in Deutschland eine Niederlassung einrichten möchte, ist zudem das deutsche Recht zu berücksichtigen. Hier gilt insbesondere das Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 HGB.

Weitere Fragen

zur Übersicht >

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt