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Fragen und Antworten zur Limited

Was ist bei einer Insolvenz zu beachten?

Grundsätzlich gilt das Insolvenzrecht des Staates, in dem der Schuldner, also die Limited, den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat. Für eine in Deutschland tätige Limited bedeutet dies, dass deutsches Insolvenzrecht Anwendung findet.

Damit gelten auch deutsche Regelungen für eine persönliche Haftung in der Insolvenz, und insbesondere die drei Wochen Frist zur Insolvenzanmeldung. Wird diese nicht eingehalten droht persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung und strafrechtliche Verfolgung.

In jedem Fall sind auch die deutschen Insolvenzgerichte zuständig. Dies auch, wenn die Limited nicht im deutschen Handelsregister eingetragen wurde.

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