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Fragen und Antworten zur Limited

Muss ich den englischen Geschäftszweck in Deutschland nutzen?

Der englische Geschäftszweck darf in Deutschland nicht genutzt werden, da er viel zu unbestimmt ist. Gibt sich die Ltd. in England keinen eigenen Geschäftszweck, so kann sie nach dem Companies Act 2006 jedes erlaubte Geschäft ausführen. In Deutschland hat die Zweigniederlassung mithin einen eigenen Geschäftszweck, der hinreichend individuell und konkretisiert sein muss. Also auch durch den umfassenden englischen Geschäftszweck gedeckt ist.

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