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Fragen und Antworten zur Limited

Ist es möglich, den Namen der Limited zu ändern?

Ja. Eine Änderung des Namens ist jederzeit gegen Zahlung einer Gebühr möglich. Dies aber nur, sofern der Name in England noch nicht belegt ist. Ferner darf der Name, sofern die Limited in Deutschland tätig ist, nicht gegen § 18 HGB verstoßen.

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