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Fragen und Antworten zur Limited

Ist eine englische Limited in Deutschland voll geschäfts- und rechtsfähig?

Eine englische Limited ist grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedsland voll rechts- und geschäftsfähig. Dies geht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "Centros" zurück. 

Das bedeutet, dass ein in Europa gegründetes Unternehmen seine Rechtsform bei einem Umzug in ein anderes EU-Land behält und dort auch klagen und verklagt werden kann. 

Am 13.03.2003 bestätigte der deutsche Bundesgerichtshof das Urteil des EuGH und hob damit die bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Unternehmen nach der so genannten Sitztheorie seine Rechtsfähigkeit bei der Verlegung seines Firmensitzes nach Deutschland verliert. Dieses Urteil beinhaltet auch, dass für eine englische Limited in Deutschland auch die private Haftung ausgeschlossen wird.

Die Verlegung des Verwaltungssitzes begründet in Deutschland allerdings nur eine selbstständige Zweigniederlassung. Diese ist nur wirtschaftlich, aber nicht rechtlich selbstständig. Vertragspartner Dritter wird daher immer die Limited als solche, aber nicht die Zweigniederlassung.

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