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Fragen und Antworten zur Limited

Benötigt die Website einer Limited ein Impressum?

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Website einer Limited den Kennzeichnungspflichten genüge tun muss und verpflichtet ist, alle geforderten Angaben wie beispielsweise Handelsregisternummer und Steuernummer anzugeben. Maßgeblich ist dabei die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme in Deutschland.

Anzugeben ist auch die Company Nummer, der Director und das Register, in dem die Limited registriert ist. In der Regel also das Companies House of Cardiff. Zudem sollte auch noch das Recht angegeben werden, nach welchem die Limited gegründet wurde, also z.B. nach dem Recht von England und Wales.

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