<< Themensammlung Limited (Ltd.)

Besteuerung einer Limited

Eine Limited, deren Haupttätigkeit in Deutschland liegt, unterliegt deutschem Steuerrecht. Da die Limited zu den Kapitalgesellschaften gerechnet wird, unterliegt sie in Deutschland damit auch der Bilanzierungspflicht. Eine Limited ist zudem verpflichtet, auch in England einen Jahresabschluss und eine Steuererklärung einzureichen.

Unterliegt die Limited deutschem Steuerrecht, ist gegenüber dem englischen Finanzamt ein Nachweis darüber zu erbringen. Dazu reicht ein Schreiben des deutschen Finanzamtes, in dem die Steuernummer der Limited enthalten ist. Als Folge ist die Limited von der Pflicht der Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung in England befreit.

Fazit: Die Gründung einer Limited in England bringt keinerlei Steuervorteile in Deutschland, wenn deren Haupttätigkeitsfeld in Deutschland liegt, auch wenn viele Limited-Anbieter damit werben.

Companies House

Das Companies House ist das englische Gesellschaftsregister. Den Internet-Auftritt des Companies House finden Sie hier.

Company Secretary

Die Stelle eines Company Secretary ist eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts und dient als Bindeglied zwischen dem englischen Handelsregister und der Gesellschaft.

Die Stelle kann sowohl von einer natürlichen als auch von einer juristischen Person besetzt werden. Ein Company Secretary hat keine besonderen Rechte innerhalb des Unternehmens.

Der Company Secretary verwaltet die Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fallen:

  • das Führen der Gesellschaftsregister
  • die Vorbereitung der Steuerformulare
  • das Einreichen von Formularen und Beschlüssen beim englischen Handelsregister
  • die Bereitstellung der Gesellschaftsunterlagen im Registered Office
  • das Empfangen der behördlichen Post

Director

Der Director ist das englische Pendant zum Geschäftsführer. Der Director ist der gesetzliche Stellvertreter einer im englischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Die Position setzt keine formale Qualifikation voraus und gehört zu den Organen einer Limited.

Der Director ist für alle geschäftlichen Tätigkeiten, die im Namen der Firma getätigt werden verantwortlich und hat dabei die Interessen der Firma zu vertreten. Es ist erlaubt, die Position mit einer juristischen Person zu besetzen.

Der Director ist persönlich gegenüber dem Companies House (englisches Handelsregister) dafür verantwortlich, dass die notwendigen Dokumente termingerecht erstellt und eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere

  • Jahresbilanz der Limited (Annual Accounts)
  • Jahresbericht (Annual Return)
  • Informationen über neue Directors beziehungsweise Company Secretaries
  • Informationen über eine Änderung des Registered Office

Dormant Company

Als Dormant Company werden im englischen Gesellschaftsrecht Unternehmen bezeichnet, die keine oder keine wesentlichen buchhalterisch zu erfassenden Transaktionen vorgenommen haben.

Dormant Companies müssen lediglich eine einfache Bilanz (Dormant Account) als Jahresabschluss einreichen. Hat die Gesellschaft seit Gründung keine Geschäfte durchgeführt, genügt ein einfaches, einseitiges Formular.

Gewerbeanmeldung

Ist die Limited in Deutschland geschäftlich aktiv, muss sie, wie jedes Unternehmen, das gewerblich in Deutschland tätig ist, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt unter der deutschen Geschäftsadresse anmelden.

Gründungsagenturen

In England und Deutschland gibt es eine Vielzahl von Limited-Gründungsagenturen. Diese Anbieter übernehmen - wenn gewünscht - die gesamte Gründung der Limited und unterstützen den Gründer oftmals auch bei seinen Behördengängen in Deutschland.

Mit der Unterstützung einer Agentur kann auch eine Einzelperson eine Limited gründen. Dabei kann die Agentur sowohl bei der Gründung, als auch bei der Verwaltung der Limited mitwirken. Die Kosten seriöser Agenturen sind dabei gerechtfertigt und überschaubar.

Insgesamt ist es sinnvoller, sich an eine deutsche Gründeragentur zu wenden, da diese sich im Normalfall besser beurteilen können, welche Maßnahmen notwendig sind, um als Limited in Deutschland agieren zu können.

Memorandum and Articles of Association

Zur Gründung der Limited wird ein sogenannter Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Dieser besteht aus zwei Teilen. Das Memorandum of Association regelt dabei das Außenverhältnis der Gesellschaft, wie zum Beispiel Name, Sitz, Gegenstand der Unternehmung und das Aktienkapital.
Dagegen regeln die Articles of Association das Innenverhältnis der Gesellschaft (wie etwa Vertragsberechtigung, Dividende etc).

Registered Office

Der Firmensitz (Registered Office) der Limited muss sich in England oder Wales befinden. Dieser Sitz dient zum einen als Postadresse, zum anderen müssen dort bestimmte Verzeichnisse und Listen einsehbar sein. Oftmals bieten Steuerberatungs- oder Anwaltsbüros gegen Gebühr ihr Büro als Registered Office für Firmen an.

Shareholder

Shareholder ist der englische Begriff für Aktionär oder Gesellschafter. Die Position des Shareholders gehört zu den Organen einer Limited.

Die Gründung einer Limited kann bereits mit einem einzigen Shareholder erfolgen. Bei der Gründung zeichnet dieser eine gewisse Anzahl von Aktien, die er übernehmen möchte. Nach der Registrierung der Gesellschaft beim Handelsregister gibt die Gesellschaft die Aktie(n) an den Zeichner der Aktie(n) aus.

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