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Gründer-Wissen

Wie werde ich Taxifahrer

Besonders zur Zeiten der Wirtschaftskrise wird der Beruf des Taxifahrers mehr und mehr aktuell, vor allem bei ehemaligen Investmentbankern oder denjenigen, die ihnen vertraut haben. Wer meint, um Taxifahrer zu werden, reicht es möglichst lange zu schlafen und noch viel länger wach bleiben zu können, eine raue Stimme zu haben oder HB zu rauchen - der ist auf dem Holzweg. Hier finden Sie die notwendigen Schritte, die man gehen muss, um ins Personenbeförderungs-Geschäft einzusteigen.

Der Führerschein
Die Grundvoraussetzung, um überhaupt auch nur über das Thema nachzudenken, sollte der Besitz eines gültigen Führerscheins sein, am besten mit deutlich mehr als einem Punkt Entfernung zum Maximum der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Darüber hinaus gilt es folgende Maßnahmen zu ergreifen, die unausweichlich auf jeden Interessenten zukommen:

Der Personen-Beförderungsschein
Der Personen-Beförderungsschein für Mietwagen und Taxen ist im Grunde genommen die gesetzliche Grundlage für die gewerbliche Gelegenheits-Beförderung von Fahrgästen. In der Regel wird von den Kommunen ein dazugehöriges Regularium herausgegeben, in dem noch einmal genau die Bedingungen, Fahrgebiete oder Entgelte festgelegt werden. Hier werden die gesetzlichen Grundbestimmungen konkretisiert oder noch um gebietsrelevante Stichpunkte ergänzt. Bitte zwei Passfotos, den Führerschein und den Personalausweis mit zum Straßenverkehrsamt nehmen. Weiterhin muss man mit Verwaltungskosten von insgesamt etwa 70 Euro rechnen.

Das Alter und die Fahrerfahrung
Der Antragsteller muss das 21. Lebensjahr vollendet haben, auch werden 2 Jahre Fahrpraxis verlangt. Wer das 60. Lebensjaht überschritten hat, muss noch einen zusätzlichen Stress- und Belastungstest ablegen.

Die Gesundheitsprüfung
Wer andere Menschen durch den bundesdeutschen Straßenverkehr fahren möchte, sollte dies möglichst in Vollbesitz seiner Kräfte sein. Hierfür ist es notwendig, den potentiellen Taxifahrer im wahrsten Sinne des Wortes, auf Herz und Nieren zu prüfen. Ein Fahrer, der präpositioniert für epileptische Anfälle ist, der nicht mit beiden Augen vernünftig sieht oder am Abgrund eines Herzinfarkts balanciert gehört nicht in ein Taxi.

Die Sorgfalt im Verkehr (Flensburg)
Das Straßenverehrsamt wacht über das Wohl und Weh auf deutschen Straßen, um so mehr wenn es sich um den Berufsverkehr handelt. Deshalb sollte ein Bewerber auf einen Personenbeförderungsschein ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, sowie einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzeigen.

Die Ortskundeprüfung
Ein Taxifahrer sollte schon wissen, wo er hinfährt, nicht umsonst ist diese Prüfung beim Straßenverkehrsamt abzulegen. Wird diese eingereicht und auch bestanden, wird das Verfahren zur Erteilung des Personen- Beförderungsscheins abgeschlossen.

Das Taxi
Wer sich ein eigenes Taxi zulegen möchte, darf nicht eben einmal den knallroten Nissan Mikra seiner Oma recyclen. Ein paar Vorschriften gilt es auch hier einzuhalten:

  • Das Taxameter misst genau, wieviel jeder Fahrgast für eine entsprechende Fahrt zu bezahlen hat. Es ist geeicht und versiegelt. Dieses Gerät sollte in jedem Taxi installiert sein.
  • Die Farbe eines Taxis ist in vielen Bundesländern noch auf das typische beige-gelb festgelegt. Obwohl auch andere Farben mehr und mehr im Kommen sind, ist ein Taxi auch aus der Entfernung sehr gut an der Farbe zu erkennen.
  • Das beleuchtete Taxischild sollte quer in der Fahrtrichtung angebracht werden.
  • Eine Alarmeinrichtung muss jedes bundesdeutsche Taxi aufweisen, um den Fahrer vor Übergriffen zu schützen. Diese kann auch gleichzeitig ein Notsignal über Funk absetzen.
  • Mit maximaler Personenzahl sollten noch 50 kg Gepäck im zulässigen Gesammtgewicht enthalten sein.
  • Eine Ordnungsnummer, rechts unten an der Heckscheibe, sorgt dafür, dass man das Taxi eindeutig identifizieren kann.
  • Weitere Kennzeichnungen sind der Name und die Anschrift des Taxiunternehmens, die im Fahrzeuginnenraum lesbar angebracht werden müssen.
  • Tarifaufkleber informieren den Fahrgast über den gültigen Gebietstarif.
  • Kindersitze sollten, wenn auch nicht per Vorschrift, dennoch mitgenommen werden, um auch Kinder und Familien transportieren zu können.
  • Kartenlesegeräte sorgen für einen reibungslosen Zahlungsverkehr.

Der Gewerbeschein

Wer als Selbständiger den Beruf des Taxifahrers ergreifen möchte, der muss natürlich auch Gewerbesteuern zahlen und sich dementsprechend bei der Kommune ordnungsgemäß ein Gewerbeanmelden.

Weiteres

Taxifahrer dürfen nur an speziell ausgewiesenen Zonen auf Fahrgäste warten. Also nicht einfach irgendwo hinter dem Bahnhof lauern, sonst gibt es ein Ordnungsgeld! Es herrscht weiterhin in Taxis ein absolutes Rauchverbot, also entweder rauchen oder Geld verdienen. Taxifahrer sind während der Fahrt von der Gurtpflicht befreit, um sich im Falle einer Gewalttat schneller aus dem Taxi retten zu können. Vorsicht bei Fahrten ins Ausland - hier prallen oft Personenbeförderungs-Gesetze aufeinander. In der Stadt, wo der angehende Fahrer oftmals viel Konkurrenz hat, muss er sich den Gepflogenheiten der Zunft anpassen. Man muss lernen, in welcher Reihenfolge man Fahrgäste abfertigt, wer Vorrang hat und was als unfair und unsportlich gegenüber der Konkurrenz gilt. Auf dem Lande erwarten den Fahrer hingegen eher Krankentransporte, Lieferdienste, Rentner oder Kneipenbesucher.

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