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Existenzgründung

Unternehmensstart mit Angestellten

Sich selbstständig zu machen, ist relativ einfach, wenn dies im Alleingang erfolgt. Selbst wenn dabei Fehler geschehen, ist es zwar ärgerlich und kann mit finanziellen Einbußen verbunden sein, weitreichender sind jedoch die Folgen, wenn Angestellte betroffen sind. Unternehmer, die schon bei der Gründung Mitarbeiter einstellen wollen, müssen sich daher umfassend informieren, damit der Startschuss nicht nach hinten losgeht.

Zuschüsse für Unternehmensberatung

Um das Unternehmen erfolgreich zu führen und Angestellte zu schützen, bietet es sich an, noch vor der Gründung eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Zwar ist eine Beratung bei einem Unternehmens- oder Existenzgründungsberater kostenpflichtig, viele Bundesländer fördern diesen Schritt jedoch finanziell. Bei der Beratung können Fragen zu organisatorischen, finanziellen oder wirtschaftlichen Aspekten geklärt werden. Nicht nur Existenzgründungen , sondern auch Betriebsnachfolgen oder –übernahmen lassen sich dadurch erfolgreicher starten.

Sowohl für die Beratung als auch den späteren Kontakt mit Banken ist die Erstellung eines Businessplans notwendig. Die Marktsituation richtig zu beurteilen, Bedarf, Nachfrage und die Konkurrenz zu ermitteln, sind unerlässliche Schritte, damit der Betrieb läuft. Die Anzahl der Mitarbeiter ist in einem Businessplan ebenfalls festzuhalten, um den zu erstellen. Wenn zu wenig eigene Kapazitäten dafür vorhanden sind, suchen viele Start-ups einen Praktikanten oder Werkstudenten für die Researchtätikeiten.

Vollzeitangestellte oder Midi-Jobber?

Um Angestellte zu beschäftigen, haben Gründer verschiedene Möglichkeiten. Neben der Voll- und Teilzeitkraft sind Mini-Jobber und gerinfügig Beschäftigte in Unternehmen oft gerne gesehen. Zusätzlich gibt es mit Auszubildenden und freien Mitarbeitern weitere Personen, die für den Betrieb tätig sein können. Aushilfen und Praktikanten sind ebenfalls möglich, sind aber in der Anfangszeit einer Firma nicht immer empfehlenswert, da die Einarbeitungszeit relativ lange dauert. Für welchen Angestellten sich der Gründer entscheiden sollte, kommt in einer Existenzgründung ebenfalls zur Sprache.

Geeignete Angestellte finden

Ebenfalls zu klären ist, ob im Betrieb gegebenenfalls Schwerbehinderte zu beschäftigen sind. Wer sich dafür entscheidet, kann Zuschüsse und Förderungen erhalten. Ab einer gewissen Größe des Betriebes ist die Anstellung vom Gesetz her vorgeschrieben. Zuschüsse erhält ebenfalls, wer einen neuen unbefristeten Arbeitsplatz schafft und ihn mit einem Arbeitslosen besetzt.

Um Mitarbeiter zu finden , haben Gründer verschiedene Möglichkeiten. Die örtliche Agentur für Arbeit bietet sich an, besonders häufig nutzen Unternehmen jedoch Anzeigen in lokalen und überregionalen Zeitungen. Vor allem wenn in leitenden Positionen Fachkräfte benötigt werden, ist eine deutschlandweite Suche empfehlenswert. Ist ein gutes Netzwerk vorhanden, lässt sich über Geschäftskontakte die Kontaktaufnahme verkürzen. Online-Stellenbörsen werden ebenfalls von vielen Gründern genutzt.   

Ist ein Tarifvertrag notwendig?

Wird ein Arbeitsvertrag aufgesetzt, sollte der Geschäftsführer ihn von einem Anwalt überprüfen lassen, damit keine Fehler enthalten sind. Lassen sich ungenaue oder fehlende Formulierungen finden, kann dies für die Firma teuer werden. Heutzutage nutzen viele Angestellte bei einer Streitigkeit oder nach einer Kündigung vor Gericht zu gehen und für ihr Recht zu klagen.

Eventuell ist sogar ein Tarifvertrag notwendig. Dies ist der Fall, wenn der Gründer Mitglied im Arbeitgeberverband ist und sich unter den Angestellten Gewerkschaftsmitglieder befinden.

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