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Recht 2011

Gesetzliche Änderungen für Selbstständige und Unternehmer

Auch in diesem Jahr gibt es eine Reihe von Änderungen für Selbstständige und Unternehmer. Wir haben die wichtigsten zusammen getragen und mit weiterführenden Links versehen.

1. Arbeitsrecht

Hier gibt es in diesem Jahr Änderungen, die nur wenige bzw. bestimmte Branchen betreffen. Sollten Sie davon betroffen sein, ist es sinnvoll, sich im Bereich Arbeitsrecht mit einem Fachmann zu beraten.

Arbeitnehmer-Freizügigkeit
Vom 1. Mai 2011 an gilt die volle so genannte Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus folgenden EU-Beitrittsländern: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Für diese Arbeitnehmer entfallen die Beschränkungen bei Arbeitserlaubnissen und Verwaltungsverfahren, mit denen sie bisher zu kämpfen hatten: Sie erhalten uneingeschränkten Zugang u.a. zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur rechnet durch die Arbeitnehmer-Freizügigkeit jährlich mit 100.000 osteuropäischen Arbeitskräften mehr. Weitere Infos der Agentur für Arbeit finden Sie hier .

Mindestlohn
Am 1. Januar 2011 tritt die 2. Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in Kraft. Der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn beträgt jetzt 8,24 Euro und gilt bis zum 31. August 2011.

Ab dem 1. Januar 2011 ist der neue Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke allgemeinverbindlich. Die Mindeststundenlöhne betragen jetzt 8,40 Euro (Ost, einschließlich Berlin) bzw. 9,70 Euro (West). Die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Mindestlohn-Tarifvertrages ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Beim Ministerium für Arbeit und Soziales lassen sich noch ein paar Details nachlesen.

2. Steuerrecht

Steuerrechtlich steht das Jahr 2011 ganz im Zeichen von Vereinfachung in Form von digitaler Datenübertragung.

Elektronische Übermittlung steuerlicher Daten
Ab 2011 sind Unternehmer verpflichtet, folgende Daten zu betrieblichen Steuern elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln:

  • Einkommensteuererklärung bei den Gewinneinkünften
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und die Zerlegungserklärung
  • einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei Gewinneinkünften
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Die Behörden können übrigens im Einzelfall auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die technischen Voraussetzungen zu teuer für den Steuerpflichtigen sind oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten kaum in der Lage ist, die Daten elektronisch zu übermitteln.

Elektronische Lohnsteuerkarte
Lohnsteuerdaten werden zukünftig elektronisch übermittelt. Ab diesem Jahr wird die gelbe Pappkarte nicht mehr durch ein neues Exemplar ersetzt. An ihre Stelle tritt stufenweise das elektronische Verfahren. Die Erklärung des Bundesfinanzministeriums sowie weiterführende Links finden Sie hier .

Degressive Abschreibung
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung ist zum Jahreswechsel ausgelaufen. Weil die Bundesregierung Unternehmen während der Rezession entlasten wollte, hatte sie 2009 diese Möglichkeit befristet für zwei Jahre wieder eingeführt. Unternehmen können Gegenstände des Anlagevermögens, die sie 2009 oder 2010 angeschafft haben, in den Anfangsjahren stärker abschreiben als in späteren Jahren. Dadurch vermindert sich in den ersten Jahren der Wert des Betriebsvermögens und somit die betriebliche Steuerlast. Diese Möglichkeit gibt es ab diesem Jahr, wie gesagt, nicht mehr.

Absetzbarkeit Arbeitszimmer
Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, kann das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007, aber nur für diejenigen die Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern gekippt. Die Neuregelung soll die Steuerzahler um 250 Millionen Euro jährlich entlasten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: keine Doppelförderung
Die Kosten für Haushaltshilfen oder Handwerker können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt ab Januar für Dienstleistungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, zum Beispiel mit einem KfW-Förderprogramm. Bisher konnten Steuerzahler nur KfW-geförderte Maßnahmen zur CO2-Sanierung nicht absetzen. Dieses Verbot hat der Gesetzgeber nun auf alle Förderprogramme ausgeweitet, um eine Doppelförderung auszuschließen. Ab heuer ist es nicht mehr möglich, den Steuerabzug zu nutzen und gleichzeitig öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Luftverkehrsteuer macht Fliegen teurer
Seit  Januar wird auf alle Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen die neue Luftverkehrsteuer erhoben. Damit erhöhen sich die Preise für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen aus starten. Unternehmer in Grenzgebieten sollten prüfen, ob ein Flug von z.B. Luxemburg oder Maastricht nicht günstiger ist. Einige Fluggesellschaften haben angekündigt, inländische Flüge zur Vermeidung der Abgabe künftig von dort starten zu lassen.

Geringere Ökosteuervergünstigungen
Die Stromsteuer steigt nicht so stark wie befürchtet: Die Regierungskoalition hob den Sockelbetrag, bis zu dem der volle Stromsteuersatz zu entrichten ist, auf 1000 Euro an. Ursprünglich waren 512 Euro geplant. Nachteile für energieintensive Betriebe ist der gestiegene Bürokratieaufwand: Die Firmen müssen zunächst den vollen Regelsteuersatz abführen und später die Erstattung beantragen. Bislang war es umgekehrt. Außerdem gibt es mehr Dokumentations- und Nachweis-Pflichten: Unternehmen, die andere mit Nutzenergie beliefern, müssen künftig nachweisen, dass auch die Abnehmer dem produzierenden Gewerbe angehören.

3. Arbeitslosen- und Krankenversicherung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung steigen auf ca. 38 Euro (Westdeutschland) bzw. ca. 32 Euro (Ostdeutschland). Von 2012 an steigen sie auf das jeweils Doppelte. Gründer zahlen innerhalb des ersten Jahres ihrer Selbstständigkeit den jeweils halben Beitragssatz.

Wer ab 1. Januar 2011 als neues Mitglied in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Alles weitere dazu sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur .

Übrigens: Da die Änderungen weitreichend sind, haben Gründer, die sich vor dem 01. Januar 2011 freiwillig versichert haben, ein Sonderkündigungsrecht bis 31. März.

Arbeitslosenversicherung
Dieses Jahr steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozentpunkte.

Höhere Beiträge zur Krankenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist jetzt auf 15,5 Prozent gestiegen. Versicherte zahlen 8,2 Prozent, die Arbeitgeber 7,3 Prozent.

4. Gründungszuschuss

Auf einigen Gründungsportalen ist die Rede davon, dass der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss künftig entfallen und nur noch im Einzelfall über die Bewilligung entschieden werden soll. Eine Sprecherin der Agentur für Arbeit hat dieses Gerücht dementiert. Laut ihrer Information soll es "Vereinfachungen" im Bereich der Arbeitspolitik und dazu ein neues Gesetz ab 01. Januar 2012 geben, mit einem ersten Entwurf rechnet sie ungefähr Mitte des Jahres. Ob die Anforderungen für den Erhalt von Zuschüssen geändert werden, ließe sich derzeit nicht sagen.

Allerdings: Dieses neue Gesetz wird erneut Einfluss nehmen auf Selbstständige und Unternehmer. Davon bei Zeiten mehr.

HINWEIS: Dieser Artikel wurde freundlicherweise bereit gestellt von www.anwaltssuche.de , dem bundesweiten Verzeichnis von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren. Bitte beachten Sie, dass der Text keine juristische Beratung ersetzt.

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