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Welche Möglichkeiten gibt es?

Finanzierung der Betriebsstätte

Die Geschäftsidee ist glänzend, der Businessplan ist bahnbrechend und die Motivation auf dem höchstmöglichen Punkt angelangt - aber woher soll nun das Geld für die benötigte Büroausstattung und Betriebstätte kommen, um endlich durchzustarten? Wie in den meisten Fällen führen auch hier mehrere Wege zum Ziel, die allesamt ihre Vor- und Nachteile haben können. Der nachfolgende kurze Ratgeber verrät, woher das Geld für die Büromöbel und die Ausstattung kommen kann

Betriebsstätte und Büroausstattung finanzieren © lightpixel - Fotolia.com

Die grundlegende Analyse, was für eine Einrichtung einer Betriebstätte benötigt wird


Auf der Liste stehen nicht nur Räumlichkeiten, ein entsprechend leistungsfähiger Rechner und ein Schreibtisch - sondern auch die benötigte Software, die Errichtungskosten für einen Telefon- und Internetanschluss, in manchen Fällen auch eine Telefonanlage.

Je nach Art der Nutzung des Büros werden dann auch noch weitere Büromöbel wie Aktenschränke und Rollcontainer, Besucherstühle und eine kleine Garderobe und unter gegebenenfalls auch zusätzliche Arbeitsplätze für Mitarbeiter benötigt. In vielen Fällen muss die Räumlichkeit dann noch zusätzlich aus- und umgestaltet werden: neue Böden, Gardinen und unter Umständen soll auch eine kleine Teeküche eingerichtet werden. Um die obligatorische Kaffeemaschine kommt man in den meisten Fällen ohnehin nicht herum. Bekannte Hersteller bieten hier Lösungen für unterschiedliche Büro- und Betriebsgrößen an. Dazu kommt noch die grundlegende Ausstattung mit Büromaterial.

Zusätzlich muss man dann noch darauf achten, dass die Arbeitsräume verschiedenen gesetzlichen Vorgaben entsprechen: der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV), dem Arbeitsschutz-Gesetz (ArbSchG) und der Bildschirmarbeits-Verordnung ( BildschArbV ).

Bei genauer Betrachtung werden die Liste meist sehr viel länger, und die Kosten meist deutlich höher, als man auf den ersten Blick gedacht hätte. Zeit also, einmal zu sehen, woher das Geld kommen kann.

Büroausstattung gehört zu den Investitionskosten

Wenn sowieso ein Gründerkredit beantragt wird, macht es natürlich Sinn, die anfallenden Kosten für die Büroausstattung auch gleich bei der Kredithöhe zu berücksichtigen. Die Büroausstattung zählt auch wirtschaftstechnisch als Investition .

Die Kosten können, wenn nötig, auch durch einzelne Gebrauchtkäufe etwas gesenkt werden . Hier kann man durchaus bis zu 50% vom jeweiligen Neupreis sparen - hat dafür aber auch den zeitlichen Aufwand und allenfalls auch Transportkosten. Nicht immer besteht die Bereitschaft, beides tatsächlich in vollem Umfang hinzunehmen.

Gründungsförderung

Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder aus drohender Arbeitslosigkeit bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten. In einigen Fällen mag der Gründungszuschuss ausreichen, um damit wenigstens die wichtigsten Anschaffungen zu tätigen. In vielen Fällen wird das aber kaum ausreichen.

Mikrokredite

Wenn die Eigenmittel zwar für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit reichen, aber nicht mehr für die Büroausstattung, bleibt noch die Möglichkeit, einen sogenannten Mikrokredit vom Bund zu beantragen, der speziell auch für Existenzgründer vorgesehen ist. Dabei werden Mikrokredite aus Bundesmitteln zwischen 1.000 und 20.000 Euro für Gründer vergeben, Sicherheiten oder Bürgschaften werden dabei nicht benötigt. Der Zinssatz liegt in einem akzeptablen Rahmen, die Rückzahlung kann entweder in monatlichen Raten oder - liquiditätsschonend - auch endfällig erfolgen. Insgesamt stellt das für den kleineren Kapitalbedarf eine sehr brauchbare Lösung für Gründer dar.

Leasing geht inzwischen bei fast allen Anschaffungen

Gerade in den letzten Jahren hat sich der Markt für das " Leasing kurzlebiger Wirtschaftsgüter ", wie das amtlich so schön heißt, gewaltiger Zuwächse erfreut. Mittlerweile sind viele Anschaffungen wie Rechner und Drucker leasbar.

Vordergründig stellt das Leasing eine sehr interessante Möglichkeit dar, die gerade für Gründer eine ganze Anzahl an Vorteilen bietet: Leasing ist grundsätzlich bilanzneutral - Leasinggüter zählen wegen der wegfallenden Eigentümerschaft nicht zum Bilanzvermögen und brauchen steuerlich nicht als Unternehmenseigentum angegeben werden, die Leasingraten können als Betriebsausgaben zudem voll steuerlich abgesetzt werden. Der Kreditrahmen eines Unternehmens verschlechtert sich durch das Leasing in der Regel nicht und bleibt in voller Höhe erhalten, die Leasingraten sind in vielen Fällen meist nur eine geringe Belastung für die Liquidität.

Große Schwierigkeiten können sich aber bei Zahlungsverzug ergeben, sowie durch die prinzipielle Unkündbarkeit des Leasingvertrages vor Ende der Vertragslaufzeit. Auch bei Nichtnutzung der geleasten Gegenstände laufen die Leasingraten nach den meisten Verträgen dann weiter. Bei Zahlungsverzug darf sie umgekehrt der Leasinggeber dann aber auch wieder abholen. Nach Ende der Vertragslaufzeit können die Bedingungen für eine Weiternutzung darüber hinaus manchmal für den Leasingnehmer weniger vorteilhaft sein.

Hier sollte man sich also im Klaren sein, was für eine Art von Leasingvertrag man eingeht - und die möglichen Konsequenzen sorgfältig abwägen. Insbesondere die Höhe der Leasingraten soll so festgesetzt werden, dass ein Zahlungsverzug mit größter Wahrscheinlichkeit nicht eintreten wird. Denn ohne Büroausstattung steht dann auch die Arbeit im gesamten Unternehmen still.

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