<< Themensammlung Gründung

Tipps zur Rechtsform

Die zehn wichtigsten Fakten zur GbR

Bei der Wahl der Rechtsform für ihr neues Unternehmen entscheiden sich angehende Gründer sehr gerne für die GbR – die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wir haben die zehn wichtigsten Fakten zur GbR für Sie zusammengestellt.

1. Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Form der Personengesellschaft. Sie ist vor allem bei Freiberuflern, Projektgemeinschaften und kleinen Gewerbebetrieben mit niedrigem Haftungsrisiko beliebt.

2. Gründung
Die Gründung einer GbR erfolgt relativ schnell und unkompliziert mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Dieser muss den Zweck, den die Gesellschaft verfolgt, enthalten. Ein Mindestkapital wird für die Gründung nicht benötigt.

3. Vertrag
Das Gesetz schreibt zwar keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag vor, trotzdem ist es sinnvoll, alle wesentlichen Punkte schwarz auf weiß zu haben. So vermeiden Sie von Anfang an Missverständnisse und Streitigkeiten.

4. Gesellschafter
Um eine GbR zu gründen, werden mindestens zwei Personen benötigt, dies können natürliche oder juristische Personen sein. Ein Gesellschafterwechsel ist dann möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen und im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

5. Namensgebung
Die GbR selbst hat keinen Firmennamen, es ist lediglich eine Geschäftsbezeichnung möglich. In dieser Bezeichnung müssen alle Vor- und Nachnamen der Gesellschafter enthalten sein.

6. Gesellschaftsvermögen
Bei einer GbR setzt sich das Gesellschaftsvermögen aus den Einlagen der einzelnen Gesellschafter sowie den durch die Gesellschaft erworbenen Objekten zusammen.

7. Gesamthandvermögen
Durch die geschäftliche Aktivität der Gesellschaft entsteht das Gesamthandvermögen, das den Gesellschaftern "zur gesamten Hand" zusteht. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nur gemeinsam darauf zugreifen können.

8. Haftung
Macht die GbR Schulden, so haftet jeder der Gesellschafter unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen. Aufgrund dieser Tatsache haben es die Betreiber einer GbR oft leichter, an Kredite zu kommen.

9. Rechtsfähigkeit
Auch wenn eine GbR keine juristische Person ist, verfügt sie dennoch über eine beschränkte Rechts- und Parteifähigkeit. Demnach kann sie am Rechtsverkehr teilnehmen und beispielsweise Verträge abschließen und gesetzliche Ansprüche selbst geltend machen. Außerdem kann sie im Falle eines Rechtsstreits klagen und verklagt werden (Parteifähigkeit).

10. Buchführungspflicht
Bei einer GbR gibt es keine handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Es müssen ausschließlich die Vorschriften der Abgabenordnung beachtet werden. Demnach reicht es aus, die Geschäftsunterlagen ausreichend transparent zu gestalten: Umsätze und Gewinne müssen nachvollziehbar sein. Eine Bilanzierungspflicht besteht nur dann, wenn der Jahresumsatz über 260.000 Euro oder der Gewinn über 25.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zum Thema auf förderland:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Fragen und Antworten zur GbR
  • Tipps für die Rechtsformwahl
  • Personengesellschaft – eine vielfältige Rechtsform
Frau überlegt beim Schreiben
Diese Regeln und Formulierungen helfen

Weiterlesen

Roter Hintergrund Mann mit Smarthone in der Hand
So geht's

Weiterlesen

Sie wollen ein Angebot oder die gratis Teststellung für die Unterweisung?

88 E-Learnings zu den Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt