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Recht aktuell

Ab 01. Juli 2011 wird die elektronische Rechnung vereinfacht

Elektronische Rechnungen sparen Zeit und Geld. Bislang gab es für Unternehmer jedoch diverse Hürden: Das Finanzamt forderte eine so genannte qualifizierte Signatur oder ein Versenden mit einem "EDI"-Verfahren. Ab 01. Juli soll das anders werden. Was einfacher wird, erfahren Sie hier.

Elektronische Rechnungen sind äußerst praktisch. Im Rahmen des so genannten Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird das Ausstellen einer Rechnung ab 01. Juli nun sehr viel einfacher. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden (Vorsteuerabzug), musste eine elektronische Rechnung eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetz enthalten oder mittels eines "EDI"-Verfahrens versendet werden.

Dies soll ab Juli 2011 nicht mehr nötig sein: Ab dann soll jeder Unternehmer selbst festlegen, wie er die Echtheit der Herkunft und des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung sicherstellen will (§ 14 Abs. 1 UStG). Dies kann im Rahmen eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesens, aber zum Beispiel auch durch manuellen Abgleich der Rechnung mit vorhandenen geschäftlichen Unterlagen (z. B. Kopie der Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag, Lieferschein) geschehen. Auf eine qualifizierte Signatur kommt es dann nicht mehr an. So können elektronische Rechnungen auch ganz einfach per E-Mail, als PDF- oder Textdatei an den Rechnungsempfänger auch ohne Signatur verschickt werden – und das Finanzamt erkennt sie durch das vereinfachte Steuerrecht trotzdem an.

Auch wenn das Parlament noch zustimmen muss und die Neuregelung eigentlich erst ab Januar 2012 gelten soll, ist dieser Entwurf für Unternehmer schon heute von Bedeutung: Denn die Steuervereinfachung im Hinblick auf die elektronische Rechungsstellung soll rückwirkend auf alle Rechnungen angewendet werden, die ab dem 01. Juli 2011 ausgestellt werden.

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