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Patente

Wofür?
Patente können nur auf wirklich "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden. Dieses gilt für Neuerungen, die "technischen Charakter" besitzen und "gewerblich anwendbar" sein müssen. Sie müssen außerdem tatsächlich neu sein. Schließlich muss es sich tatsächlich um eine Erfindung handeln und nicht etwa um eine "naheliegende handwerkliche Lösung" für ein Problem, die sich geradezu aufdrängt. Was damit letztendlich "patentfähig" ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts beziehungsweise bei der Prüfung durch das Patentamt klären. 


Schutzdauer
Bis zu 20 Jahre (lohnt sich nur, wenn das Patent so lange wirtschaftlich ertragreich ist) 

Prüfung
Bei der Anmeldung wird vom Patentamt kontrolliert, ob die Erfindung wirklich neu und damit "patentfähig" ist. 

Kosten (Stand 05/2011)

  • Anmeldung (elektronisch) (inklusive 10 Patentansprüche) : 40 Euro
  • Anmeldung (Papierform) (inklusive 10 Patentansprüche): 60 Euro
  • Recherche: 250 Euro (Mit der Stellung eines Prüfungsantrags ist die Recherchegebühr abgegolten. Die Recherchegebühr ist nur dann zu entrichten, wenn der Rechercheantrag unabhängig von einer Patentanmeldung gestellt wird.)
  • Anwalt: zirka 1.500 bis 4.000 Euro 
  • Gebühr: 3. Patentjahr 70 Euro, 4. Patentjahr 70 Euro, 5. Patentjahr 90 Euro, 6. Patentjahr 130 Euro (Jahresgebühren fallen bis zum 20. Patentjahr in steigender Höhe an)

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