Zahlungsbedingungen: Kunde im Verzug

Zahlungsbedingungen: Kunde im Verzug

Beitragvon puma_hh am 02.10.2009, 17:44

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Hallo,

im Juli 2009 haben wir einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen bei dem wir Leistung erbringen sollen. Zahlungsbedingung laut diesem Vertrag lautet: "innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung". Soweit klar für mich :D

Nun haben wir für jeden Auftrag eine eigene Bestellung erhalten. Dort ist als Zahlungsbedingung folgendes angegeben: "Nach Beendigung und Abnahme der Arbeiten sowie nach erfolgtem Geldeingang bei uns von von unserem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt". :?

Wir haben nun 2 Aufträge ausgeführt und unsere Leistungen am 12. August 2009 in zwei Rechnungen gestellt. Als Zahlungsziel haben wir folgendes aufgeführt: "Zahlungsziel innerhalb 14 Tage ohne Abzug, oder 3 % Skonto innerhalb 7 Tagen". Gesamtsumme der Rechnungen beträgt EUR 4608,00.

Am 19.08.2009 haben wir eine Zahlung in Höhe von EUR 2500,00 erhalten. Seitdem werden wir nur noch am Telefon abgewimmelt. Ausreden: "Unternehmer muss die Zahlung freigeben"; "Unternehmer ist zur Zeit beschäftigt, kann Ihn nicht erreichen"; "Zahlung erfolgt in den nächsten Tagen"... und ähnliches.

Wie soll ich mich nun verhalten? Was bedeuten die Zahlungsbedingungen in den Bestellungen? Muss ich warten bis er seine Zahlung erhalten hat? Vor allem, wie kann ich das kontrollieren?
puma_hh
 
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Registriert: 06.03.2009, 05:59

Re: Zahlungsbedingungen: Kunde im Verzug

Beitragvon mgb-consulting am 02.10.2009, 19:35

Hallo ...

Sie sind reingelegt worden... muss man einfach so sehen!

Ein Anwalt wird Ihnen vermutlich erklären, dass Ihnen der Kunde ein Gegenangebot mit anderen Konditionen gemacht hat, dass Sie durch Annahme des Auftrages (Zwei übereinstimmende Willenserklärungen) angenommen haben.

Denn Sie hätten ja die Freiheit gehabt, dem Kunden zu sagen: " Nö, mache ich nicht, hatten wir so nicht vereinbart!" ... Haben Sie aber nicht!

Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, dann haben Sie eine Leistung erbracht, die Ihr Kunde an einen Dritten weiterverkauft hat. Sie sollen Ihr Geld erhalten, wenn dieser Dritte an Ihren Kunden gezahlt hat, was Sie natürlich nicht kontrollieren können.

Wenn Ihr Kunde ein Halunke ist und Ihre Arbeit moniert, dann lässt er Sie jede Woche dreimal zur Nachbesserung antanzen und wird die Arbeit niemals bezahlen, weil er sich immer darauf berufen wird, dass sein Abnehmer nicht gezahlt hat.

Schätze... Sie haben ein Problem... versuchen Sie es mal mit einem Anwalt!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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