Dir müsste eigentlich das volle ALG zustehen, lediglich Teile der Gewinne aus deinem Kleinunternehmen werden dir abgezogen, was genau solltest du die *ironisch* äußerst fähigen und kompetenten "Menschen" beim Arbeitsamt fragen.
Aber einen interessanten Fall gab es neuerdings im TV, ein Kleinunternehmer mit einer Bio-Bäckerei wollte Hartz IV beziehen, da seine Bäckerei sich gerade so nur selbst trägt. Das Arbeitsamt wollte nicht glauben, dass selbst ein Unternehmer/Selbstständiger zu wenig Geld haben kann und hat ihm kein Hartz IV gebilligt.
Erst nach den ersten Drehaufnahmen wurden ihm ein paar Cent Hartz IV gegönnt, er war glücklich, weil er wenigstens krankenversichert ist, übers AA.
Traurig nur, dass der sogar staatliche Behörden erst ein Kamerateam brauchen, um zu handeln...
Eine Ich-AG wäre auch eine Möglichkeit, diese kannst du aber erst beantragen, wenn du mind. 1 Tag arbeitslos warst und ALG 1 oder 2 bekommen hast.
Wobei, die Ich-AG in ihrem Konzept mir dem Staat als Teilhaber gibt es ja nicht mehr:
Seit 1. Juli 2006 wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuss.
Du müsstest also normale Gründungszuschüsse beantragen. Wobei ich nicht weis ob bei einem bestehenden Unternehmen noch Zuschüsse möglich sind, dass weis sicher jemand anderes hier
Eine andere Variante wäre noch die mini-GmbH bzw. 1Euro-GmbH.
http://www.foerderland.de/1864.0.htmlAlso dann, viel Erfolg.
Beste Grüße
Philipp
PS: @ garbs, dass war dein 400. Beitrag
