noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

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Beitragvon schaefmi am 09.10.2009, 11:08

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Hallo,

Ich arbeite zur Zeit noch als Mitarbeiter in einer Firma und habe nebenher noch ein Kleinstunternehmen angemeldet.
Wenn ich nun gekündigt bekommen (mit Abfindung) steht mir dann mein volles Arbeitslosengeld zu oder muß ich mit Abschlägen rechnen weil ich ein Klenstunternehmen angemeldet habe?
Wie sieht´s aus, wenn ich mich nach der Kündigung selbständig mache, stehen mir bei einem bestehenden Kleinstunternehmen Staatliche Mittel (Ich-AG) zu??

Danke für die Info im Voraus

M. Schäfer
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon garbs am 09.10.2009, 15:44

Servus,

viele Fragen - viele offene Punkte.

Hast du die Kündigung bereits bekommen? Seit wann besteht das Nebengewerbe?
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon business-kid am 09.10.2009, 16:00

Dir müsste eigentlich das volle ALG zustehen, lediglich Teile der Gewinne aus deinem Kleinunternehmen werden dir abgezogen, was genau solltest du die *ironisch* äußerst fähigen und kompetenten "Menschen" beim Arbeitsamt fragen.

Aber einen interessanten Fall gab es neuerdings im TV, ein Kleinunternehmer mit einer Bio-Bäckerei wollte Hartz IV beziehen, da seine Bäckerei sich gerade so nur selbst trägt. Das Arbeitsamt wollte nicht glauben, dass selbst ein Unternehmer/Selbstständiger zu wenig Geld haben kann und hat ihm kein Hartz IV gebilligt.
Erst nach den ersten Drehaufnahmen wurden ihm ein paar Cent Hartz IV gegönnt, er war glücklich, weil er wenigstens krankenversichert ist, übers AA.

Traurig nur, dass der sogar staatliche Behörden erst ein Kamerateam brauchen, um zu handeln...

Eine Ich-AG wäre auch eine Möglichkeit, diese kannst du aber erst beantragen, wenn du mind. 1 Tag arbeitslos warst und ALG 1 oder 2 bekommen hast.

Wobei, die Ich-AG in ihrem Konzept mir dem Staat als Teilhaber gibt es ja nicht mehr:

Seit 1. Juli 2006 wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuss.


Du müsstest also normale Gründungszuschüsse beantragen. Wobei ich nicht weis ob bei einem bestehenden Unternehmen noch Zuschüsse möglich sind, dass weis sicher jemand anderes hier :wink:

Eine andere Variante wäre noch die mini-GmbH bzw. 1Euro-GmbH. http://www.foerderland.de/1864.0.html

Also dann, viel Erfolg.

Beste Grüße
Philipp

PS: @ garbs, dass war dein 400. Beitrag :mrgreen:
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon garbs am 10.10.2009, 14:42

business-kid hat geschrieben:...PS: @ garbs, dass war dein 400. Beitrag :mrgreen:


[offtopic-modus\on]
Hehehe....ab 400 Beiträgen wird man zum Forenadmin ernannt und man darf die IP-Adressen von Spammern, Nervis und Ganzgscheiden durch null dividieren.... :mrgreen:
Danke für die Glückwünsche, wenn du deine 500 voll hast, wirst du auch in den "Adelsstand" erhoben!
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon schaefmi am 11.10.2009, 09:54

Hallo Garbs,

vielen Dank für den Tipp, bin noch am lernen.

Zur Zeit bin ich noch nicht gekündigt, mein Arbeitgeber weiss aber Bescheid dass ich gehen will, warte nur noch auf ein Abfindungsangebot.

Mein Gerwerbe läuft schon seit Jahren mit 0- Umsatz (aus früherer Selbständigkeit), seit 01.Juli 2009 habe ich es wieder als Kleinstgewerbe bei der Gemeinde umschreiben lassen. Ich optiere für 2009 ohne Umsatzsteuer. Für 2010 werde ich aber mit MWST optieren weil ich schon dieses Jahr über 17.500,-- € komme.

Sollte ich das Gewerbe lieber abmelden und auf meine Frau laufen lassen?? wäre vielleicht sinnvoller oder??
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon schaefmi am 11.10.2009, 09:59

[quote="business-kid"]Dir müsste eigentlich das volle ALG zustehen, lediglich Teile der Gewinne aus deinem Kleinunternehmen werden dir abgezogen, was genau solltest du die *ironisch* äußerst fähigen und kompetenten "Menschen" beim Arbeitsamt fragen.

Hallo Business-kid,

vielen Dank für die Tips. Vielleicht kommen noch ein paar Infos. Auf jeden Fall bin ich nun schlauer, so dass ich mein Gewerbe wieder abmelde und auf meine Frau anmelde, ist glaube ich besser. Wenn ich dann später kekündigt bin und ALG beantrage wirds bestimmt einfachen mit den Zuschüssen.
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Re: noch Arbeitnehmer u Kleinunternehmer was nun bei Kündigung

Beitragvon gruendungsberater24 am 23.02.2010, 14:49

Hallo,

das Nebengewerbe kann durchaus bestehen bleiben. Da es schon mindestens 18 Monate besteht, wird die Zuverdienstgrenze beim ALG von 165 Euro auf den druchschnittlichen monatlichen Verdienst der letzten 12 Monate angehoben. Also am Besten hier vor der Arbeitslosigkeit klotzen und nicht kleckern.

Die anschließende Umwandlung in ein hauptberufliches Gewerbe und die Beantragung von Gründungszuschuss ist ohne Probleme möglich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die individuell festgelegte Zuverdienstgrenze im Monat vor der Gründung nicht überschritten wird, da dies die Höhe Ihres Gründungszuschusses negativ beeinflusst.

MfG M. Köhler
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