mir ist gerade beim Betrachten der Seite eines neuen Mitgliedes folgender Text ins Auge gestochen:
Sollten wettbewerbsrechtliche, domainrechtliche oder urheberrechtliche Probleme oder sonstige Bedenken gegen Inhalte dieser Webseite bestehen, hat derjenige, der daraus ein Recht auf Unterlassung oder einen sonstigen Anspruch behauptet, den Inhaber der Webseiten aus Gesichtspunkten der Kostenminimierung und einer Schadensminderungspflicht zunächst außergerichtlich und ohne anwaltliche Hilfe darauf hinzuweisen. Wir werden dies schnellstmöglich prüfen und bei begründeter Beanstandung entsprechend reagieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Da ich mich mit der Gesetzeslage dahingehend nun noch nicht soo enorm viel befasst habe, wollte ich fragen ob man mit diesem Text die Abmahnwellen bei Onlinenageboten wie Shops, Firmenseiten, Dienstleisterseiten usw. reduzieren kann?
Würde mich wie gesagt interessieren, falls es eine dumme Frage ist, bitte ich um einen dezenten Hinweis, ich werde den Thread dann wieder löschen!
Vielen Dank für eure Zeit.
Beste Grüße
Philipp