Mindestmietdauer bei Büro und Schufa Auskunft bei Anmietung?

Mindestmietdauer bei Büro und Schufa Auskunft bei Anmietung?

Beitragvon Silvio78 am 19.09.2009, 23:12

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Guten Abend,
ich hätte einige Fragen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ,
ein Bekannter von mir möchte für ca. 5-6 Monate ein Büro anmieten bei mir in der Region...... Er fragte mich ob ich mich wegen einem geeigneten umschauen könnte und da er sowieso fast nur im Ausland arbeiten ist könnte ich es mit nutzen und er bezahlt noch eine Pauschale das ich seine Post usw. bearbeite.........jetzt weiß ich nicht ob und wie die Mindestmietdauer bei Gewerbeflächen ist ? ..... Und da ich die Gespräche / Besichtigungstermine mit dem Vermieter führe und mich um alles kümmere , ist es auch möglich das ich das Büro anmiete und mein Bekannter einfach die Kaution und Miete bezahlt , und für den Fall das es nötig ist er eine Art Bürge ist für mich bei der Anmietung? Ich spiele etwas mit dem Gedanken das Büro dann auch weiter zu nutzen nur hab ich leider eine nicht so optimale Schufa .....und weiß auch nicht ob bei Gewerbeflächen wie z.B. Büro eine Schufaauskunft die Regel ist......wäre Prima wenn Ihr Infos zu dazu hättet ...würde mir sehr weiterhelfen.
Danke im Voraus für eure Infos / Beiträge!
Mfg.
Silvio78
 
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Registriert: 26.04.2009, 11:25

Re: Mindestmietdauer bei Büro und Schufa Auskunft bei Anmietung?

Beitragvon mgb-consulting am 20.09.2009, 10:28

Hallo ...

ich kenne es nur so, dass die Vermieter eine Schufa-Auskunft ziehen, aber wie immer im Leben, kommt es auf das Reden an.

Wenn Sie dem Vermieter klarmachen, dass das Risiko durch einen Bürgen abgesichert ist, dann wird er wahrscheinlich darauf eingehen, denn Büroräume stehen im Moment ja zu Hauf leer.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Mindestmietdauer bei Büro und Schufa Auskunft bei Anmietung?

Beitragvon maltamasche am 30.09.2009, 09:23

Bekannter - Büro mieten - Bürgen

Hört sich nach einem geeigneten Rezept für vorprogrammierten Ärger an.
Ich würde da mal in Ruhe drüber nachdenken ob es den möglichen Ärger Wert ist. Abgesehen davon, wie wollen Sie bürgen wenn Ihr Rating eh schlecht ist.

Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit der Kreditwürdigkeitsüberprüfung recht hoch auch bei leerstehendem Gewerberaum.

Bei Kurzzeitmieten würde ich eher hingehen und sagen. Ich würde gerne Ihr Büro nutzen für 6 Monate und dann die 6 Monate komplett bezahlen (natürlich zum Schnäppchenpreis). Auf die Art bleibt an Ihnen nichts kleben. Die Chance ist dann, dass die Überprüfung unterbleibt, weil Sie ja bezahlt haben. Wenn Sie dann die 6 Monate drin waren und man sich kennt, dann kann man sicherlich auch weitermieten.
maltamasche
 
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