Beim Finanzamt ein Gewerbeanmelden mit Gewerbeschein etc. = Selbstständig
Hallo ...
beim Finanzamt meldet man bestenfalls eine freiberufliche Tätigkeit an, NIEMALS ein Gewerbe, ein Gewerbe wird beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet, in der das Gewerbe ausgeübt werden wird.
Mißverständlich ist die Ausdrucksweise des Gesetzes, denn hier werden Freiberufler unter dem Begriff "Selbständige Arbeit" und Gewerbetreibende unter dem Begriff "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" beschrieben.
Im Volksmund jedoch bezeichnet sich jeder als "selbständig", egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, der nicht abhängig (angestellt) beschäftigt ist.
Der Freiberufler zeigt die Aufnahme seiner Tätigkeit durch Anmeldung beim Finanzamt an. Der Gewerbetreibende muss die Aufnahme der Tätigkeit beim Ordnungsamt anzeigen, welches wiederum das Finanzamt informiert und veranlasstr, dass man ihm von dort das Meldeformular zusendet.
MfG
MGB-Consulting