Hallo,
vom Bund gibt es ja ein Gründerstipendium namens EXIST.
Wenn man aus der Uni kommt und einen Abschluß hat, erhält man 2000,-EUR / Monat für 12 Monate.
Angenommen, man erhält das Stipendium, kündigt seinen jetzigen Job (Verdienst 3000,-EUR / Monat) und zieht die Geschäftsidee durch.
Im Falle dass man nach 1 Jahr merkt, dass das Vorhaben scheitert, wie sind dann die Ansprüche auf das Arbeitslosengeld?
Beziehen diese sich dann auf das letzte Gehalt vor der Gründung oder auf den Verdienst während der Selbständigkeit oder hat man diese Ansprüche dann vollkommen verwirkt?
Danke für die Infos
Kai