Hallo zusammen,
ich beschäftige mich momentan mit der Frage mir ein neues Auto zuzulegen und dies ggf. als Dienstwagen zu deklarieren um steuerliche Vorteile geltend zu machen.
Ich bin nebenberuflich als Einzelunternehmer selbstständig (hauptberuflich Student).
Der Gebrauchtwagen hätte einen Anschaffungspreis von ca. 9.000€ (Privatkauf, dh. keine USt. enthalten)
Ich werde den Wagen definitiv zu mehr als 10% betrieblich nutzen, sodass er in das Betriebsvermögen aufgenommen werden könnte. Dann könnten erst einmal alle Unterhaltskosten (Versicherung, Steuern, Reperaturen, Benzin, ...) als Betriebsausgabe gewinnmindernd angesetzt werden. Da der Wagen einen Neulistenpreis von über 40.000€ hatte, kommt als Berechnungsmethode im Prinzip nur die Fahrtenbuchmethode infrage.
Nun ein paar Fragen hierzu:
1.) Angenommen, ich habe nun über das Fahrtenbuch ein privat/geschäftliches Nutzungsverhältnis von 50:50 ermittelt, muss ich die Hälfte aller Unterhaltskosten als geldwerten Vorteil in meiner ESt.-Erklärung angeben, richtig?
2.) Bei einem Gebrauchtwagen, der (wie bei mir) über 120.000km Laufleistung hat, sollte sich der Abschreibunszeitraum ja auf 3 Jahre reduzieren lassen. Heraus kommt eine jährliche Afa von 3000€. Muss ich wie bei Punkt 1.) auch hier dann 3000€/2 = 1500€ als geldwerten Vorteil verbuchen?
3.) Die Abschreibung wird ja auf die tatsächliche Dauer heruntergerechnet, daher: Wenn ich das Auto erst Anfang des 4ten Quartals kaufe, reduziert sich die Abschreibung im Jahr der Anschaffung auf 3000€ / 4. Wie sieht das hier mit den Versicherungskosten aus? Angenommen ich kaufe im Dezember 2010 das Auto und bezahle im selben Monat die KFZ-Versicherung für ein Jahr im voraus, kann dieser Betrag dann vollständig als Betriebsausgabe 2010 angesetzt werden, oder muss hier auch anteilig gerechnet werden?
Ich habe bewusst erst einmal den Aspekt der VSt.-Entnahme ausgeblendet, um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren, bin aber abzugsberechtigt.
Viele Grüße und schönen Dank,
Rodney