Es geht ja hier um eine Eingangsrechnung. Die ist dem Jahr zuzuordnen, in dem die Leistung erbracht wurde, also eindeutig Vorjahr. Nicht einmal ein Abgrenzungsfall liegt hier vor, da die Rechnung ja bereits im Vorjahr erstellt und auch zugegangen ist.
Buchung bei Rechnungserhalt: Aufwand an Kreditor Buchung bei Zahlung: Kreditor an Bank
Das Kreditorenkonto gehört beim Jahreswechsel zu den Verbindlichkeiten.