Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon zirkuszansiba am 17.06.2009, 07:36

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HAllo,

ich habe eine Frage. Ich bin freiberuflich tätig als Zirkuspädagoge und Artist. Ich erhalte einen Existenzgründerzuschuß. Kleinstunternehmer.

Als Zirkuspädagoge bin ich oft bundesweit unterwegs. Ich übernachte in meinem eigenen Wohnmobil - habe also keine Rechnungen für das Übernachten (Hotel o.ä.)

Kann ich dennoch für das Übernachten eine Übernachtungspauschale als Ausgabe in meine Einnahme - Überschußrechnung EÜR schreiben??

Wie hoch ist diese? Wo steht das geschrieben?? Gesetz?? Ich habe nachträglich meinen Leiter des Existenzgründerseminars dieses Frage gestellt, per mail, und dieser mailte mir zurück, dass ich keine Ausgabe/ Pauschale als Ausgabe verbuchen darf, nur die wirklichen Kosten, die ich per Quittung nachweisen kann. Stimmt das?

Über die Auftragsorte und Anzahl der Nächte kann ich durch meine Verträge Rechenscahft ablegen.

Wie ist das mit dem Wohnmobil? Kann ich für dieses als Ausgabe in der EÜR eine Kilometerpauschale angeben oder darf ich nur die Tankquittung als Ausgabe rechnen?

Wie wäre das, wenn es eien Pauschale gibt: Dürfen dann Werkstattrechnungn uswe auch abgerechnet werden oder sind diese dann mit der Pauschale abgedeckt??

Vielen Dank für eure infos,

liebe Grüße, Felix
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon kwmaster am 17.06.2009, 08:41

Hallo Felix,

waren das nicht mal 20,-EUR oder sowas?
Ich kann mich noch erinnern, wenn man kein Hotel genommen hat und stattdessen bei Freunden übernachtet hatte, konnte man vom Unternehmen 20,-EUR auch ohne Quittung für die Unterkunft bekommen - Angabe aber ohne Gewähr!!!

Gruß

Kai
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon P.Spielmann am 17.06.2009, 09:07

Es gibt für das Inland keine Übernachtungspauschale (mehr?) ... Pauschbeträge für Übernachtungen gibt es nur fürs Ausland.

Bezüglich des Wohnmobils gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder Du nimmst es ins Betriebsvermögen, dann kannst Du alle Kosten die damit zusammen hängen geltend machen (abzüglich ggf. privater Nutzung -> Fahrtenbuch)

oder Du rechnest pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ab.
Damit sind alle Kfz-Kosten abgegolten.

Schöne Grüße
ps
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon kwmaster am 17.06.2009, 13:08

Hallo Pat,

so wie ich das verstanden habe geht es ihm nur um die Übernachtung und nicht um die Kilometer.
Gab es denn da nicht mal was mit 20,-EUR/Nacht?

Ich meinte folgendes:

Erstattung durch den Arbeitgeber
(3) 1 Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 20 Euro steuerfrei zahlen. 43) 2 Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder auf Grund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. 3 Bei Benutzung eines Schlafwagens oder einer Schiffskabine darf der Pauschbetrag nur dann steuerfrei gezahlt werden, wenn die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist. 4 Die steuerfreie Zahlung des Pauschbetrags für eine Übernachtung im Fahrzeug ist nicht zulässig.


Ist das nicht auch hier irgendwie anzusetzen?
Wenn er sich bei sich anstellen würde, könnte er sich 20,-EUR auszahlen und das Unternehmen hätte Kosten i.H.v. 20,-EUR... irgendwie??? Komm schon, Pat, Dir fällt da bestimmt was ein!!! :wink:

Gruß

Kai
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon P.Spielmann am 17.06.2009, 13:22

Im zitierten Text geht es um den Betrag den ein Arbeitgeber seinen Angestellten steuerfrei erstatten kann. Dieser Betrag gilt nicht für den Unternehmer selbst und ist auch kein Pauschbetrag.

Übernachtungskosten sind im Inland durch einen Beleg nachzuweisen.
Da gibts leider nix was mir noch einfallen könnte, das ist so ;)

Felix fragte auch nach den Kosten für das Wohnmobil, daher die Angabe der km-Pauschale etc.

Schöne Grüße
pat
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon kwmaster am 17.06.2009, 13:48

Hmmm...

wenn mich mein Arbeitgeber nach München schickt und ich statt in ein Hotel zu gehen, bei einem Freund übernachte, kann ich doch hierfür 20,-EUR erhalten - auch ohne Beleg.

In folgenden Fall ist es doch ähnlich. Felix nimmt kein Hotel sondern übernachtet im Wohnmobil.
Irgendwie muß das doch abzurechenen sein, oder?

Deine Idee mit dem Betriebsvemögen: Verkauft er dann das Wohnmobil an sich selbst? Aktiviert er es dann und schreibt es jährlich ab?

Gruß

Kai
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon zirkuszansiba am 17.06.2009, 22:20

Vielen Dank für die Infos!! Dann hat mein Existenzgründungsseminarleiter also recht.

Also keine Übernachtungspauschale.

Aber das mit den Kilometern verstehe ich noch nicht ganz. Was bedeutet es, wenn ich das Wohnmobil ins Betriebsvermögen aufnehme??

Ich möchte gerne erklären, was da gelaufen ist und was ich im Moment tu:

Ich habe vor etlichen Jahren eine Reisegewerbekarte gekauft. Demnach bin ich Schausteller.

Als Schausteller fahre ich das Wohnmobil steuerfrei. Allerdings ist die Nutzung streng an die Ausübung meiner schaustellerischen Tätigkeiten geknüpft - sprich, es darf überhaupt nicht privat genutzt werden. Mach ich auch nicht
Ich habe das Wohnmobil erst vor einigen Wochen gekauft, also während meiner Selbständigkeit. Ich habe einen Kaufvertrag, und klaro, diesen nehme ich in meine EÜR auf, bzw anteilig -Abschreibung (dabei schnell eine Frage: Wie mache ich das korrekt?? Ich teile den Kaufpreis durch 5 (Jahre Abschreibung) und gebe ein fünftel des Kaufpreises an??).

Gut der Kaufpreis ist in der EÜR, - ist es somit im Betriebsvermögen?? Was bedeutet das? Was bedeutet das z.B., wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe und einen Job annehme? Bestehen jetzt besondere Pflichten??

Nun zu den laufenden Kosten: Bisher habe ich alle weiteren Rechnungen -Ummelden, Versicherung, neue Bremszylinder, Tankquittungen, Ölfilter.... in meine EÜR aufgenommen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich nun nicht mehr die 30 Cent pro KM abrechnen??

Anders wäre es, wenn ich all die Rechnungen - Ölfilter usw - und all die Tankbelege entsorgen würde. Dann könnte ich 30 Cent abrechnen??

Habe ich das richtig verstanden??

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

Gruss Felix

Uns gibts auch im Internet unter Zirkus Zansiba
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon garbs am 18.06.2009, 10:40

Servus,

bin nach deinem ersten Posting davon ausgegangen, dass du dein WoMo in der Buchhaltung hast und alle Kosten dafür deinen Gewinn mindern. Wie ich jetzt lese, machst du das auch so. Wo ist das Problem? Wenn du in deinem Betriebs-WoMo übernachtest, dann werden die Kosten dafür in deiner Buchhaltung berücksichtigt. Die Pauschalen (Übernachtung, km-Geld, etc.) betreffen dich überhaupt nicht. Lediglich Verpflegungsmehraufwand (auch eine Pauschale :mrgreen: ) kannst du m. E. ansetzen.

Übrigens - tolle Geschäftsidee: Kinder-Herzen zum lachen bringen. Ich ziehe innerlich den Hut & drücke die Daumen! Mach doch einfach das, was du gut und gerne machst. Mein Tip: hol dir einen StB deines Vertrauens und übergib ihm deine Abteilung Buchhaltung & Steuern. So kannst du dich besser auf dein Geschäft konzentrieren.
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon zirkuszansiba am 19.06.2009, 09:55

HAllo,

danke für den Tip mit dem Steuerberater. Allerdings verdiene ich in diesem Beruf nicht so viel, als dass ich viele Steuern zahlen müßte. Ich denke ich bekomme das auch ohne hin.

Zur Konzentration auf den Beruf: Wenn ich permanent nur Zirkus machen würde, dann könnte ich vielleicht viel Geld verdienen und ich würde vielleicht alles Bürokratische abgeben an einen Steuerberater. Allerdings: Der Beruf ist ziemlich anstrengend und man hat es mit Kindern zu tun. Wenn ich zu viele Projektwochen mache, dann bin ich - so befürchte ich - irgendwann so genervt - und burn out - das macht dann auch keinen Sinn. Also lieber etwas weniger Arbeit - dafür kein Geld für den Steuerberater ausgeben... Oder umstrukturieren und mehr managen als selber Frontmann sein.. in diese Richtung denke ich gerade...

Aber nun noch mal die Frage zur Pauschale: Wenn ich keine Übernachtungspauschale geltend machen kann und keine KM-Pauschale -

welche Pauschale gibt es denn dann?? Du sprachst von einer Verpflegungspauschale??

Wie hoch ist diese? Gilt diese für meinen Fall?? Wo steht das geschrieben? Wie ist die Regelung??

Danke, gruss felix
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon garbs am 19.06.2009, 19:29

Mein StB hat mir für 50 Tage (meine Seminartage) Verpflegungsmehraufwand gebucht. Weil ich mehr als x Stunden von Zuhause weg war. Der Betrag war eine Pauschale in Höhe von y,- € pro Tag. Habe grad meinen Steuerordner nicht griffbereit, sonst würde ich die genauen Daten raussuchen. Aber mit dem Stichwort "Verpflegungsmehraufwand" sollte dir G**gle was nützliches ausspucken...
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon C.Ahr am 20.06.2009, 08:49

Hallo,

zu der Frage, was man als Selbstständiger bei Reiskosten ansetzen kann, möchte ich kurz antworten:

"Auch Reisekosten fallen bei angehenden Unternehmern üblicherweise an.
Sämtliche Belege für Hotel- oder Reisekosten (Bahnticket, Flugticket, Taxi,
ÖPNV Fahrscheine) können eingereicht werden und der Vorsteuerabzug
getätigt werden. Eine kleine Einschränkung: Beim Frühstück im Hotel sind
4,80 € abzuziehen, denn man hat einen privaten Nutzen davon. Weiterhin
kann man eine Versorgungspauschale geltend machen, welche alle sonsti-
gen Aufwendungen abdecken soll. Also den Mehraufwand, der durch die
Geschäftsreise verursacht wurde. Dauert die Reise 8-14 Stunden, können 6
€ geltend gemacht werden; zwischen 14 und 24 Stunden 12 €. Ist die Reise
mehrtägig, wird jeder volle Tag mit 24 € berücksichtigt, nicht-vollständige
Tage den genannten Regeln entsprechend. Die Reisen müssen für das Fi-
nanzamt nachvollziehbar dokumentiert werden, um von der Pauschale zu
profitieren. Es bietet sich an, eine Tabelle anzulegen und dort die wichtigen
Daten wie Beginn, Ende, Dauer, Ziel, Zweck, beteiligte Personen, etc. ein-
zutragen. Dabei sollte jeder Tag einzeln aufgeführt werden.
Bei Auslandsreisen gibt es teilweise noch höhere Pauschalen, die durchaus
40 € erreichen können. Für genauere Informationen hält das Finanzamt Ü-
bersichten bereit."


Wenn man aber ohnehin nicht ausreichend verdient, dass man Steuern zahlen muss, bringt einen die Berücksichtigung einer Pauschale für Mehraufwand, etc. eigentlich herzlich wenig.

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon garbs am 20.06.2009, 09:42

He - ist das aus deinem Buch? Vielleicht sollte ich mir mal ein Exemplar davon ins Regal stellen. Ist dann schneller griffbereit als ein alter Steuerordner!

Das sind genau die Daten, nach denen ich erst mühselig gesucht hätte...
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon C.Ahr am 20.06.2009, 16:07

Hallo,

nicht wortwörtlich, da aus einer "Arbeitsversion" herauskopiert, aber im Prinzip ja.
Es würde sich sicherlich in deinem Bücherschrank ganz wohl fühlen :)

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon zirkuszansiba am 23.06.2009, 09:58

HAllo zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge!!

Allerdings steht es nun 1:1!!

Einmal wird geschrieben, dass es keine Übernachtungspauschale gibt, ein anderer Beitrag erklärt, dass man 24 Euro/Nacht geltend machen kann.

Da wir hier in Deutschland leben wird bestimmt eine Aussage richtig sein -nur welche??

Ich bin etwas irritiert.. Mir würde es helfen, wenn die Spezialisten unter Euch eine klare Aussage treffen könnten - bin gespannt ob es diese gibt!

Guß Felix
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberufler

Beitragvon P.Spielmann am 23.06.2009, 12:30

Die 24 Euro sind keine Übernachtungspauschale, das ist eine Verpflegungspauschale.

Diese Pauschalen können aber nur geltend gemacht werden wenn man auf einer Dienstreise ist.
Also nicht am üblichen Arbeitsumfeld tätig. Wenn Dein übliches Arbeitsumfeld der Zirkus ist kannst Du dafür keine Verpflegungspauschalen geltend machen.

Bist Du auf einer Fortbildung oder einer Messe könntest Du diese Pauschalen Mehraufwand für Verpflegung geltend machen.

Die 24 Euro sind für einen vollen Dienstreisetag bei mehrtätigen Dienstreisen.
Mit Übernachtung hat das nichts zu tun.

Schöne Grüße
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Re: Übernachtungspauschale, Kilometerpauschale für Freiberuf

Beitragvon gruendungsberater24 am 06.11.2010, 12:01

Muss hier -auch wenn hier lange nicht mehr gepostet wurde, mal eine Frage loswerden:

Meiner Meinung nach handelt es sich im steuerrechtlichen Sinne um eine Einsatzwechseltätigkeit. Als AN kann ich doch in diesem Sinne auch meine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, sofern ich vom AG keine Aufwendungen ersetzt bekomme. Gibt es das mittlerweile nicht mehr oder trifft das einfach auf Selbständige nicht zu?

Viele Grüße

Michael Köhler
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