HAllo,
ich habe eine Frage. Ich bin freiberuflich tätig als Zirkuspädagoge und Artist. Ich erhalte einen Existenzgründerzuschuß. Kleinstunternehmer.
Als Zirkuspädagoge bin ich oft bundesweit unterwegs. Ich übernachte in meinem eigenen Wohnmobil - habe also keine Rechnungen für das Übernachten (Hotel o.ä.)
Kann ich dennoch für das Übernachten eine Übernachtungspauschale als Ausgabe in meine Einnahme - Überschußrechnung EÜR schreiben??
Wie hoch ist diese? Wo steht das geschrieben?? Gesetz?? Ich habe nachträglich meinen Leiter des Existenzgründerseminars dieses Frage gestellt, per mail, und dieser mailte mir zurück, dass ich keine Ausgabe/ Pauschale als Ausgabe verbuchen darf, nur die wirklichen Kosten, die ich per Quittung nachweisen kann. Stimmt das?
Über die Auftragsorte und Anzahl der Nächte kann ich durch meine Verträge Rechenscahft ablegen.
Wie ist das mit dem Wohnmobil? Kann ich für dieses als Ausgabe in der EÜR eine Kilometerpauschale angeben oder darf ich nur die Tankquittung als Ausgabe rechnen?
Wie wäre das, wenn es eien Pauschale gibt: Dürfen dann Werkstattrechnungn uswe auch abgerechnet werden oder sind diese dann mit der Pauschale abgedeckt??
Vielen Dank für eure infos,
liebe Grüße, Felix