Hmm, anrufen oder Brief schicken. Das darfst du im gewerblichen Bereich, mit der Begründung die du selber geliefert hast (...da man bei Shampoo und Friseur doch ein gewisses Interesse annehmen könnte...). Mail oder Fax ohne Einverständniserklärung? Never - ausser du hast nen RA der dir das abgesegnet hat.
Hier noch ein kleiner Auszug aus einem mir vorliegendem Schreiben zu diesem Thema:
...Eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist nicht in der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse im Internet, in Verzeichnissen, auf Briefköpfen, Visitenkarten u.s.w, zu sehen. Dem Absender muss vielmehr eine diesbezügliche Erklärung oder Äußerung vorliegen....
...ob im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Empfänger die E-Mail erwartet oder ihr jedenfalls positiv gegenübersteht, ob ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Empfängers
herzuleitender Grund vorliegt, der diese Art von Werbung rechtfertigen könnte, wobei letzteres
nicht aus der Sicht des Absenders, sondern vielmehr eines neutralen Dritten zu beurteilen ist. Das bezieht sich sowohl auf die Art der Werbung (E-Mail) als auch auf deren Inhalt. Handelt der Unternehmer mit einer bestimmten Ware oder benötigt er sie für seine Produktion, wird man zwar zumeist von einem diesbezüglichen Interesse ausgehen können, abzuwägen bleibt dennoch, ob die Angelegenheit so eilig ist, dass sie einer E-Mail bedarf. Sollte dies nicht objektiv der Fall sein, so ist eine briefliche oder persönliche Kontaktaufnahme vorzuziehen....