Welche Rechtsform bei Homepage?

Welche Rechtsform bei Homepage?

Beitragvon already_home am 03.01.2011, 00:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich plane gerade die Entwicklung eines Nischenportals, eine Art Community aber spezialisiert auf... sagen wir mal, Rentner auf der Suche nach schnellem Sex. Meine Idee zündet auf jeden Fall, um die Zahlungsabwicklung habe ich mich ebenfalls schon gekümmert. Gewerbe habe ich bereits angemeldet beim Finanzamt (Vorsteuerabzugsberechtigt, also auf Kleinunternehmerregelung verzichtet).

Nachdem ich den ersten Testlauf gestartet habe bin ich ehrlich gesagt erschrocken: Wenn ich die zwei Tage "Praxisphase" hochrechne und ein Wachstum von (realistischen!) 300% in den nächsten paar Monaten einkalkuliere komme ich auf einen monatlichen Reingewinn von 20.000€ ! Natürlich ist das nur geschätzt, aber nehmen wir mal an soviel Geld würde wirklich jeden Monat reinkommen, dann wären die Kosten doch:

- Erstmal 19% Umsatzsteuer, also rund 4000€ monatlich
- Einkommensteuer von rund 40% (Stk. 1, alleinlebend), also rund 7000€ monatlich

Ist das richtig? Dann würden von den 20K Gewinn also noch 9.000€ übrig bleiben von denen ich wiederum Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. pp. bezahlen müsste! Dann bliebe ja garnicks mehr übrig von dem ganzen Geld :-(
Weiterhin muss ich doch bis zu einem gewissen Gewinn nur eine monatliche Einnahmenüberschussrechnung abgeben - bei solch hohen Gewinnen müsste ich aber doch wieder zur doppelten Buchführung übergehen, oder? Meine Güte, dann hätte ich doch gar keine Zeit mehr mich um das Projekt zu kümmern und müsste gezwungenermaßen irgendwen "einstellen"... oder wie macht ihr das? Einfach nen Steuerberater bezahlen der sich um den ganzen Papierkram kümmert?

Würdet ihr mir evtl. in dem Fall solch hoher Gewinne empfehlen eine andere Rechtsform zu wählen und wenn ja, wie hoch wäre dort die Ersparnis? Habe das "Rentnerportal" Monate lang geplant und jetzt irgendwie richtig Angst bekommen überhaupt damit anzufangen...

Danke schonmal für eure Hilfe!
already_home
 
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Re: Welche Rechtsform bei Homepage?

Beitragvon mgb-consulting am 03.01.2011, 06:38

Hallo ...

erstmal ganz ruhig... er gibt gewiss gravierendere Probleme, als viel Geld zu verdienen!

Der Gewinn (> 50.000€)... vorausgesetzt er läuft so positiv weiter... würde eine Buchführungspflicht auslösen, allerdings erst in dem Jahr, dass der Aufforderung zur doppelten Buchführung durch das Finanzamt folgt.

D.h. wenn Sie in 2011 eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung machen und im Mai 2012 Ihre Einkommensteuererklärung mit EÜ-Rechnung abgeben, dann wird das Finanzamt sehen, dass Sie über 50.000€ Gewinn gemacht haben und Sie erhalten eine Aufforderung zur doppelten Buchführung wechseln zu müssen.

Da das Jahr 2012 buchhalterisch dann ja bereits läuft, gilt diese Aufforderung erst ab 2013, dem Jahr, dass der Aufforderung durch das Finanzamt folgt. Geregelt ist dies in § 141 AO (Abgabenordnung).

Ob eine andere Rechtsform oder eine andere Unternehmensstruktur erforderlich ist, muss man anhand einer vernünftigen Planung beurteilen, denn der Risikoaspekt wurde hier gar nicht genannt...

Vielleicht gibt es ja irgendwelche Risiken, die Sie irgendwann treffen könnten, an die Sie im Moment gar nicht denken. Vielleicht macht es auch Sinn dieses Projekt in eine eigene GmbH auszugliedern, damit Sie das Unternehmen irgendwann einmal en bloc mit hohem Gewinn verkaufen können, ohne andere Geschäfte zu gefährden... das weiss man alles nicht.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Welche Rechtsform bei Homepage?

Beitragvon frank1975 am 23.09.2011, 19:05

Deutschland und die Steuern! Unglaublich, oder?
frank1975
 
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Re: Welche Rechtsform bei Homepage?

Beitragvon rium am 10.10.2011, 10:59

GbR wählen die meisten Internet-Start-Ups. Eine UG (mini-GmbH) ginge jedoch auch bestimmt. Beim Finanzamt werden die Fragen letztlich sonst geklärt.
rium
 
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