GmbH-Gründung Schweiz?

GmbH-Gründung Schweiz?

Beitragvon ron185 am 26.12.2009, 04:56

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo liebe Förderland Mitglieder,

ich freue mich dass ich scheinbar, endlich, ein gutes Forum gefunden habe um solche Fragen zu stellen.

Mein Problem ist dass ich, kurz gesagt, keine Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland werden darf (Ich bin leider vorbestraft).

Jedoch habe ich jetzt einen Investor gefunden der in ein Projekt von mir investieren möchte welches ich aktuell als e. K. betreibe.

Er möchte jetzt gerne dass das Ganze als GmbH betrieben wird.

Daher meine Frage: Ist es für mich möglich, trotz Vorstrafe, eine GmbH in der Schweiz zu gründen? Ich möchte weiterhin in Deutschland bleiben und diese auch von Deutschland aus führen.

Zum anderen - ihm ist dass eigentlich relativ egal, da er in Japan seine Geschäfte erledigt - Möchte ich nicht dass er später sagt dass es ein Fehler war z.B. weil die Leute sagen "Kuck mal da, er hat Geschäfte mit jemanden gemacht der Vorbestraft ist".

Daher meine nächste Frage: Ist es ohne weiteres möglich einen Rechtsanwalt als Treuhänder einzusetzen? So dass nur das Finanzamt über die Beteiligung Wissen hat? Also "ohne weiteres" meine ich vorallem ob es legal ist?

Wie sieht es aus mit dem Wohnsitz, ich habe gelesen dass bei einer Schweizer GmbH min. ein Teilhaber seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss, langt hier der Treuhänder? Ist es legal einen Domizil-Service zu nutzen also eine "Briefkasten-Firma" für den Hauptsitz (Firmensitz muss ja leider die Schweiz sein).

Ich möchte auf keinen Fall irgendwas verschleiern oder "Steuervorteile" Nutzen. Alles soll regulär in DE versteuert werden. Ich möchte auch keinesfalls eine "Briefkasten-Firma" haben, der echte Hauptsitz kommt dann zusätzlich mit ins Impressum und auf die Rechnungen.

Wie sieht es aus mit einem Konto in Deutschland? Muss ich mich hier ins deutsche Handelsregister eintragen? Da werde ich ja auch als Geschäftsführer genannt, geht dass überhaupt (Vorstrafe) oder brauche ich keinen (deutschen) HR-Eintrag um mit einer schweizer Firma ein Konto in DE zu eröffnen? Langt der Schweizer?

Sollte das ganze nicht so einfach möglich sein, z.B. weil die Schweiz nicht in der EU ist, wie sieht es mit Österreich aus?

Ich würde mich über Antworten freuen.
ron185
 
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Re: GmbH-Gründung Schweiz?

Beitragvon garbs am 26.12.2009, 14:00

ron185 hat geschrieben:...Daher meine Frage: Ist es (...) möglich, trotz Vorstrafe, eine GmbH in der Schweiz zu gründen...


Servus,

mir fallen da ganz spontan Gründungsagenturen ein, g**gle doch mal nach "Firmengründung Schweiz", da bekommst du eine ganze Latte an Kontakten. Einfach mal zwei, drei Agenturen anrufen und die Leutchen telefonisch ganz kurz mit dem Sachverhalt konfrontieren. Das Feedback sollte dir dann schonmal den richtigen Weg weisen!

Schön, dass du das Forum gefunden hast, willkommen und viele gute Kontakte wünsche ich dir!
garbs
 
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Re: GmbH-Gründung Schweiz?

Beitragvon maltamasche am 03.01.2010, 07:26

Wenn die Schweizer GmbH in Deutschland ansässig ist und von hier auch geleitet wird, dann muss Sie auch in Deutschland eine Zweigstelle anmelden.

Dabei dürfte auch dieses Urteil des BGH eine Rolle spielen II ZB 7/06 . Einfach mal in die Suchmaschine eingeben. Es scheint klar zu sein, dass man ein eventuelles Verbot der Geschäftsführertätigkeit nicht durch die Gründung einer ausländischen Gesellschaft umgehen kann.

Natürlich stellt sich auch die Frage nach der Art der Vorstrafe.Hier die Ausschlusstatbestände

(2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer
1.als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt,
2.aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt,
3.wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten
a)des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
b)nach den §§ 283 bis 283d des Strafgesetzbuchs (Insolvenzstraftaten),
c)der falschen Angaben nach § 82 dieses Gesetzes oder § 399 des Aktiengesetzes,
d)der unrichtigen Darstellung nach § 400 des Aktiengesetzes, § 331 des Handelsgesetzbuchs, § 313 des Umwandlungsgesetzes oder § 17 des Publizitätsgesetzes oder
e)nach den §§ 263 bis 264a oder den §§ 265b bis 266a des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
verurteilt worden ist; dieser Ausschluss gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Satz 2 Nr. 3 gilt entsprechend bei einer Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in Satz 2 Nr. 3 genannten Taten vergleichbar ist.
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Re: GmbH-Gründung Schweiz?

Beitragvon AvantgardeMedia am 04.03.2010, 02:05

Guten Tag,

ich bin ein Unternehmungsberater aus der Schweiz und betreue verschiedene Mandate vieler Gesellschaften meiner Kunden.

Falls Ihr Anliegen noch aktuell ist, gibt es verschiedenste Varianten eine Lösung zu finden.

Die beste jedoch ist meiner Meinung nach (um auch die Beteiligung an der Gesellschaft, genau festzulegen) einen lastenfreien AG Mantel zu kaufen, deren Vorstand ein Treuhänder mit Wohnsitz in der Schweiz hat. Sie erhalten Namensaktien der Gesellschaft, welche Sie mit Ihrem Partner/ Investor aufteilen können.

Es ist auch möglich Ihnen hier einen Aufenthaltsort anzumelden, von der Sie sicherlich mehr profitieren, als es in Deutschland anzuzeigen.

Gerne kann ich Ihnen noch mehr Lösungen anbieten auch in Form einer GmbH.

grüsse aus der schweiz

Falls Sie weiterhin Interesse haben, kann ich Ihnen sicherlich einige Tipps geben.

Sie erreichen mich auch per mail uk@avantgarde-medien.ch
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Re: GmbH-Gründung Schweiz?

Beitragvon ERGO Consulting am 18.03.2010, 20:58

Hallo,
es gibt da eine ganze Reihe an Möglichkeiten!
Bitte melden Sie sich bei mir per mail: mail@mcmiller.eu
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