Re: Vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit
von Sebastiamz am 21.01.2011, 17:54
Hallo,
die bAV kann in vielen Fällen privat weitergeführt werden. Allerdings gibts da als Selbstständiger keine steuerliche Förderung mehr. Wenn die Beiträge nicht weitergezahlt werden sollen, kann der Vertrag auch Beitragsfrei gestellt werden.
Anspruch auf Riester-Förderung besteht bei nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen auch nicht. Wann unter Umständen doch eine Förderberechtigung besteht findet man hier:
http://www.riester-informationen.de/rie ... ndige.htmlAnsonsten gibts hier die gleichen Möglichkeiten wie bei der bAV. Beitragsfrei stellen oder ungefördert weiterführen.
Zuletzt geändert von Sebastiamz am 29.06.2011, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.