Re: Versicherungen abmelden bei Beginn der Selbstst.?
von Jaquemot am 28.07.2009, 19:55
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ein Selbständiger ist - fast immer, wenn er nicht Handwerker und damit pflichtversichert ist - nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Meldung ist daher nicht nötig. Sein bisheriger Arbeitgeber wird als Letzter eine Meldung über rentenversicherungspflichtiges Einkommen (=Gehalt) gemacht haben und zum Ende der Beschäftigung eine Abmeldung gemacht haben.
Der Unternehmer kann aber auf Antrag freiwillig an der gesetzlichen Rentenversicherung teilnehmen. Dazu sollte man dann eine Kontenklärung anstreben und abwägen, ob z.B. schon reichlich Rentenansprüche oder Anwartschaften entstanden sind, die es zu erhalten lohnt, oder ob eine private Altersvorsorge nicht günstiger ist.