Selbstständig als Handelsvertreter

Selbstständig als Handelsvertreter

Beitragvon Rika am 04.06.2009, 16:37

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Hallo,
ich beginne eine neue Tätigkeit als Handelsvertreter/freie Mitarbeit für ein Unternehmen.

Nun frage ich mich wie es im Falle eines Arbeitsunfalls aussieht. Früher war ich auch bereits selbstständig, da war ich aber Mitglied in einer Berufsgenossenschaft durch die meine Mitarbeiter und ich versichert waren.
Wie sieht das als HV aus? Gibt es da eine ähnliche Möglichkeit- oder besteht vielleicht sogar eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer BG?

An anderer Stelle habe ich gelesen, dass für einige freiberufliche Tätigkeiten in der Rentenversicherung Pflichbeträge entrichtet werden müssen. Ist das richtig?

Kann/muss/sollte ich auch soetwas wie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen? Falls ich in Ausübung meiner Tätigkeit mal etwas beschädige könnte das ja unter Umständen teuer werden.

In meiner Krankenversicherung werde ich bestimmt als freiwillig versichertes Mitglied eingestuft, da muss ich bestimmt lediglich eine Mitteilung machen, der Rest läuft von selbst.

Welche Versicherungen könnten noch wichtig für mich sein?

Ich freue mich über jeden Hinweis!!!

Viele Grüße
Rika
Rika
 
Beiträge: 2
Registriert: 04.06.2009, 16:15

Re: Selbstständig als Handelsvertreter

Beitragvon mgb-consulting am 04.06.2009, 17:49

Hallo ...

nur mal eine Anmerkung... ein Handelsvertreter ist kein Freiberufler, nur weil man ihn hin und wieder auch als "freien Handelsvertreter" bezeichnet.

Er übt ein Gewerbe aus und ist Gewerbetreibender!

Mit dem Adjektiv "frei", das für "selbständig" steht, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Handelsvertreter seine Tätigkeit frei gestalten und über seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Selbstständig als Handelsvertreter

Beitragvon kommand am 14.07.2009, 13:22

Rika hat geschrieben:Wie sieht das als HV aus? Gibt es da eine ähnliche Möglichkeit- oder besteht vielleicht sogar eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer BG?
Die melden sich bei Pflicht von alleine aufgrund der Gewerbeanmeldung.

An anderer Stelle habe ich gelesen, dass für einige freiberufliche Tätigkeiten in der Rentenversicherung Pflichbeträge entrichtet werden müssen. Ist das richtig?
Ja, Versicherungsfrei wenn: min. ein versicherungspflichtiger AN oder nicht über 4800,- eur p.a., kann sich für glaube ich 3 Jahre befreien lassen.
Kann/muss/sollte ich auch soetwas wie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen? Falls ich in Ausübung meiner Tätigkeit mal etwas beschädige könnte das ja unter Umständen teuer werden.
Evt. mußt du selbst abschätzen
In meiner Krankenversicherung werde ich bestimmt als freiwillig versichertes Mitglied eingestuft, da muss ich bestimmt lediglich eine Mitteilung machen, der Rest läuft von selbst.
Status abklären lassen. evt. KV Freiheit, dann auch PKV möglich
Welche Versicherungen könnten noch wichtig für mich sein?
Altersversorgung, private Unfallvers., BG leistet nur fürn Arbeitsbereich, Krankentagegeld
kommand
 
Beiträge: 5
Registriert: 10.07.2009, 16:37

  • Anzeige

Zurück zu Versicherungen und Geschäftrisiken

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron