Liebe Forumsteilnehmrer,
Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Riesterrente, die man als freiberuflicher Künstler, der Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, auch abschliessen kann.
Nehmen wir an, eine Hausfrau hatte bisher eine mittelbare Riesterrente über ihren Ehemann und macht sich freiberuflich als Künstlerin selbständig.
Durch erhöhte Ausgaben im Gründungsjahr und wenig Einnahmen hat sie eine Verlust erwirtschaftet.
Kann sie im Folgejahr, in dem sie dann Gewinne erzielt ihre Riesterbeiträge (die ja in der Anlage AV immer auf das Vorjahreseinkommen bezogen sind) steuerlich geltend machen, oder bekommt sie keine Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge aufgrund des Verlustes im Vorjahr?
Viele Grüsse
Lilli