Ich habe vor 3 Jahren Gründerzuschuss beantragt und auch erhalten. Bis heute war ich als selbständiger Layouter für hauptsächlich 2 Auftraggeber tätig. Da jetzt einer der Auftraggeber abgesprungen ist, habe ich im Internet ausführlich über meinen Status als Selbständiger informiert. Da ich jetzt nur noch einen Auftraggeber habe und keinen Mitarbeiter beschäftige lautet mein Status nun: ARBEITNEHMERÄHNLICHER SELBSTÄNDIGER. Somit bin ich Kraft Gesetz pflichtversichert in der gestzl. Rentenversicherung.
Da mein einziger Auftraggeber viel für mich zu tun hat und auch ausreichende Honorare bezahlt, habe ich auch nichts gegen die Abgabe von ca. EUR 500,00 (Regelbeitrag).
Um mich beider RV anzumelden muss ich das Formular V20 "Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung Kraft Gesetz als selbständig Tätiger" abgeben.
Hierzu nun meine Frage und meine Befürchtung:
Bringe ich die RV durch diesen Antrag evtl. auf die Idee meinen Status ähnlich dem Statusfeststellungsverfahren (das eigentlich nur auf Antrag des Auftragnehmers oder -gebers oder bei Betriebsprüfungen erfolgt) festzustellen. Die Befürchtung besteht natürlich, dass dabei Scheinselbständigkeit festgestellt werden kann.
Ich wäre über Erfahrungsberichte oder Kommentare sehr dankbar.
FryMuc