Rentenversicherungspflicht Kraft Gesetz als arbeitnehmerähnl

Rentenversicherungspflicht Kraft Gesetz als arbeitnehmerähnl

Beitragvon FryMuc am 21.02.2011, 22:25

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Ich habe vor 3 Jahren Gründerzuschuss beantragt und auch erhalten. Bis heute war ich als selbständiger Layouter für hauptsächlich 2 Auftraggeber tätig. Da jetzt einer der Auftraggeber abgesprungen ist, habe ich im Internet ausführlich über meinen Status als Selbständiger informiert. Da ich jetzt nur noch einen Auftraggeber habe und keinen Mitarbeiter beschäftige lautet mein Status nun: ARBEITNEHMERÄHNLICHER SELBSTÄNDIGER. Somit bin ich Kraft Gesetz pflichtversichert in der gestzl. Rentenversicherung.

Da mein einziger Auftraggeber viel für mich zu tun hat und auch ausreichende Honorare bezahlt, habe ich auch nichts gegen die Abgabe von ca. EUR 500,00 (Regelbeitrag).

Um mich beider RV anzumelden muss ich das Formular V20 "Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung Kraft Gesetz als selbständig Tätiger" abgeben.

Hierzu nun meine Frage und meine Befürchtung:
Bringe ich die RV durch diesen Antrag evtl. auf die Idee meinen Status ähnlich dem Statusfeststellungsverfahren (das eigentlich nur auf Antrag des Auftragnehmers oder -gebers oder bei Betriebsprüfungen erfolgt) festzustellen. Die Befürchtung besteht natürlich, dass dabei Scheinselbständigkeit festgestellt werden kann.

Ich wäre über Erfahrungsberichte oder Kommentare sehr dankbar.

FryMuc
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Re: Rentenversicherungspflicht Kraft Gesetz als arbeitnehmer

Beitragvon garbs am 26.02.2011, 09:11

Soweit mir bekannt ist, gilt die Einstufung als Selbständiger mit einem Auftraggeber nur bei Gründung. Für den Fall, dass du mangels Auftraggeber irgendwann mal nur noch einem Auftraggeber hast, gilt m.E. diese von dir geschilderte Regelung nicht. Zumal es nicht unwahrscheinlich ist, dass du möglicherweise bald wieder weitere Auftraggeber hast, oder? Somit hat sich die "Rentenversicherungspflicht" wohl erledigt. Mit deinem Budget kannst du dir eine private Altersvorsorge leisten, die es dir ermöglicht, sorgenfrei den Lebensabend zu genießen, was man bei der gesetzlichen Rente eher nicht für die Zukunft prognostizieren kann. :wink:
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Re: Rentenversicherungspflicht Kraft Gesetz als arbeitnehmer

Beitragvon Phaser am 26.02.2011, 10:00

Hallo zusammen,

also Deine Befürchtungen das bei einer Betriebsprüfung das festgestellt wird ist absolut zutreffend.
Die frage ist nur wann diese mal stattfindet. Ich Denke aber das es immer besser ist dmit proaktiv umzugehen. Also setzt Dich mit Der Rentenversicherung in Verbindung. Meine Erfahrung ist durchaus positiv.

Desweiteren ist es ja nicht nur der eine Auftraggeber maßgeblich für die Scheinselbstständigkeit. Sicherlich fallen hier die stärksten Argumente zusammen. Aber wenn Du nachweisen kannst das Du dich auch Aktiv um weitere Aufträge bemühst. Würde das ein eindeutiges Indiz für eine nicht Scheinselbstständigkeit sein. Aber bitte handfeste Bemühungen!!! ( mit Rechnungen belegbar, oder Kopien der Aktionen).

Das würde ich Dir sowieso raten denn wenn der letzte Auftraggeber abspringt wars das mit Deiner Selbstständigkeit. Also nehm Geld in die Hand für Aquise und nehem Deine Altersvorsorge selbst in die Hand.

Weiterhin Viel Erfolg Phaser
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