Rentenrückzahlung

Rentenrückzahlung

Beitragvon august0806 am 20.06.2009, 11:04

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Hallo,
Ich hoffe, dass ich hier mal alles richtig mache. Also ich bin seit 1997 selbstständiger Fahrlehrer. Damals wusste ich noch nicht,bin ich nun Rentenversicherungspflichtig oder nicht?. Nach einem Telefonat mit der damaligen Bfa sagte man mir ich sei es nicht und begann mich somit selbst für das Alter abzusichern. So habe ich unwissend meine Arbeit bis heute verrichtet. Durch einen Zufall erfuhr ich auf einer Fortbildung dass nun Fahrlehrer doch Versicherungspflichtig sind worauf ich mich bei der deutschen Rentenversicherung gemeldet habe. Jetzt soll ich für fünf Jahre Rückwirkend über 30000 € nachzahlen. Habe Frau und ein Kleinkind. Ebenso müssen wir noch ein Haus abbezahlen. Die ganze Sache zehrt sehr an meinen Nerven und ich habe ernsthaft überlegt sogar meine Arbeit niederzulegen. Kann mir hier jemand helfen? Wie schon erwähnt bin ich seit 1997 selbstständig und ich habe irgendwo mal gelesen wer seit 1998 sebstständig ist und sich für das Alter genügend abgesichert hat kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Richtig helfen konnte mir bis jetzt noch niemand. Somit bitte ich hier um hilfe, Vielen Dank
august0806
 
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Re: Rentenrückzahlung

Beitragvon garbs am 20.06.2009, 15:03

august0806 hat geschrieben:...Richtig helfen konnte mir bis jetzt noch niemand. Somit bitte ich hier um hilfe, Vielen Dank....


Servus,

hier werden sie geholfen.... :mrgreen: ....

Nein - im Ernst, hier wird dir keiner helfen. Einzig ein Statusfeststellungsverfahren wird dir rechtlich Sicherheit zu deinem Problem liefern. Das machen wir hier allerdings nicht im Forum. Dafür gibt es eine Clearingstelle in Berlin.

Suche doch mal im Internet nach "Statusfeststellungsverfahren" - ich drücke die Daumen!
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Re: Rentenrückzahlung

Beitragvon august0806 am 20.06.2009, 16:03

Dachte halt jemand kennt die gesetzl. Grundlage um vielleicht doch noch ein Schlupfloch zu finden
august0806
 
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Re: Rentenrückzahlung

Beitragvon garbs am 21.06.2009, 08:02

:shock:
Dass hört sich an, als hättest du das Verfahren schon gemacht. Und es ist für dich negativ ausgefallen...

Bad luck :(
garbs
 
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