Krankenversicherung bei Eigenanstellung???

Krankenversicherung bei Eigenanstellung???

Beitragvon kwmaster am 14.09.2008, 16:11

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Ich habe gelesen, dass die freiwillige Versicherung in der GKV für selbständige ca. 500,-EUR im Monat kostet, was ich persönlich übertrieben finde - jedoch möchte ich auch nicht in die PKV wechseln.

Wenn ich jedoch eine GmbH gründe und mich als Geschäftsführer anstelle für anfänglich 1000,-EUR, dann müßte ich doch eigentlich nur hierauf die Versicherung bezahlen, oder?

Ist es weiterhin richtig, dass man sich als GF bspw. die Miete der Wohnung und Versicherungen vom Unternehmen bezahlen lassen kann (mir fällt leider der entsprechende Begriff hierfür nicht mehr ein)??

Gruß

Kai
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Re: Krankenversicherung bei Eigenanstellung???

Beitragvon Lampe am 26.09.2008, 09:47

Hallo Kai,

der Beitrag zur GKV hängt vom Einkommen ab. Zwar liegen die Höchstbeiträge inkl. Pflegeversicherung sogar über den von Dir angesprochenen 500,- Euro, aber auch nur dann, wenn Du gleich von Anfang an viel Geld verdienst.

Vorher bezahlst Du deutlich weniger. Informiere Dich da doch einfach mal auf den Seiten Deiner gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu Deiner Frage als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF):
Als GGF bist Du freiwillig krankenversichert. D.h., dass Du zwischen PKV und GKV wählen kannst. Wenn Du als GGF 1.000,- Euro verdienst (Brutto), dann bezieht dich der Beitrag zur GKV auf dieses Einkommen (ca. 15%, entspricht 150 Euro Beitrag).

Dass Du Dir als GGF von Deiner GmbH die Miete zahlen lassen kannst, ist meines Wissens nicht möglich. Du kannst zwar ein Arbeitszimmer von der GmbH in Deiner Wohnung mieten lassen, wenn der Sitz der GmbH in Deiner Wohnung ist.

Versicherungen kannst Du nur begrenzt bis gar nicht von der GmbH bezahlen lassen. So kannst Du Dich z.B. bei der betrieblichen Rechtsschutzversicherung auch gleich privat mit versichern lassen.

Bei der Altersvorsorge gibt es die sog. betriebliche Altersvorsorge. Die GmbH baut für Dich als GGF eine Altersvorsorge auf, die die GmbH voll von den Kosten absetzten kann (z.B. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherng). Du musst die Rente dann in der Rentenbezugszeit versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

In solchen Fällen ist die GmbH immer der Versicherungsnehmer.

Lass Dich diesbezüglich aber von einem zertifizierten Makler beraten.

Grüße,
Lampe.
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