ab dem Jahr 2008 ist die Gewerbesteuerzahlung (Gewerbesteueraufwand) generell nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dies gilt sowohl für Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmer oder OHG) als auch für Kapitalgesellschaften. Damit müssen Personenunternehmen, die Zahlungen der GewSt (Gewerbesteuervorauszahlung und Restzahlung) vom Firmenkonto ab 2008 vornehmen, diesen Vorgang als "Privatentnahme" buchen.
Dies bedeute doch im Klartext, dass das zu versteuernde Einkommen höher ist, als mit der alten Regelung. Bei der gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung wurde bisher der Krankenkassenbeitrag nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Wird denn nun auch berücksichtigt, dass das zu versteuernde Einkommen nun um die GewSt "verfälscht" wurde?
Falls nicht zahlen nun Selbständige deren Firmen der GewSt unterliegen und die gesetzlich freiwillig versichert sind, je 1000,- Euro Gewerbesteuer 14,80 Euro im Monat mehr Versicherungsbeiträge!
Dies wäre eine zusätzliche Belastung für viele Existenzgründer, denen aus Kostengründen ein Wechsel in die PKV nicht möglich ist.
Libi