Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon Libi am 13.08.2009, 22:45

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

ab dem Jahr 2008 ist die Gewerbesteuerzahlung (Gewerbesteueraufwand) generell nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dies gilt sowohl für Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmer oder OHG) als auch für Kapitalgesellschaften. Damit müssen Personenunternehmen, die Zahlungen der GewSt (Gewerbesteuervorauszahlung und Restzahlung) vom Firmenkonto ab 2008 vornehmen, diesen Vorgang als "Privatentnahme" buchen.

Dies bedeute doch im Klartext, dass das zu versteuernde Einkommen höher ist, als mit der alten Regelung. Bei der gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung wurde bisher der Krankenkassenbeitrag nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Wird denn nun auch berücksichtigt, dass das zu versteuernde Einkommen nun um die GewSt "verfälscht" wurde?
Falls nicht zahlen nun Selbständige deren Firmen der GewSt unterliegen und die gesetzlich freiwillig versichert sind, je 1000,- Euro Gewerbesteuer 14,80 Euro im Monat mehr Versicherungsbeiträge!
Dies wäre eine zusätzliche Belastung für viele Existenzgründer, denen aus Kostengründen ein Wechsel in die PKV nicht möglich ist.

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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon P.Spielmann am 14.08.2009, 08:42

Hallo,

die GewSt ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Damit erhöht sich das zu versteuernde Einkommen und damit natürlich die Bemessungsgrundlage für alles was auf diesen Betrag zurückgreift. Inklusive der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Frage ist ob es für Existenzgründer nun wirklich so ein großer Nachteil ist.
Ich denke dass viele Existenzgründer froh sind wenn Sie überhaupt über den GewSt-Freibetrag (24.500 Euro) raus kommen und damit in den "Genuss" kommen GewSt zu zahlen.

Zumal 1.000 Euro GewSt bei ca. 7.150,00 Euro Gewinn anfallen.
Das heißt dass der Nachteil durch diese Regelung bezüglich der KV bei 0,85% liegt.
Denke das ist einigermaßen zu verkraften, zumal der Nachteil erst ab 24.500 Euro Gewinn anfällt.

Schöne Grüße
ps
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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon Libi am 14.08.2009, 12:45

P.Spielmann hat geschrieben:Zumal 1.000 Euro GewSt bei ca. 7.150,00 Euro Gewinn anfallen.
Das heißt dass der Nachteil durch diese Regelung bezüglich der KV bei 0,85% liegt.
Denke das ist einigermaßen zu verkraften, zumal der Nachteil erst ab 24.500 Euro Gewinn anfällt.


Macht nach deiner Rechnung für einen Selbständigen der 24.500 Euro Gewinn erwirtschaftet einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von 608,- Euro +67,- Euro Pflegeversicherung im Jahr.

Wenn man dann mal sieht, was ihm von den 24.500 Euro Gewinn noch bleiben:

24.500 Euro erzielter Gewinn
- 3426,- Euro GwSt.
- 3503,- Euro Krankenkassenbeitrag
- 477,- Euro Pflegeversicherung
- Einkommensteuer
- Rücklage für Rente

= ca. 15.000 Euro im Jahr

Find ich jetzt gerade nicht so üppig, als das man das so einigermaßen verkraften könnte.

Es kommt ja dieses Jahr auch noch der einheitliche Krankenkassensatz von derzeit 14,3 % dazu. So hatte man bis Ende 2008 die Möglichkeit für z.B. 12% krankenversichert zu sein. Mit der alten Regelung fiele man dann unter den Bemessungssatz der Krankenkassen von 1850,- Euro/Monat, wonach man 2664,- Euro + 411,- Euro im Jahr an Krankenkassenbeiträge/Pflegevers. zu zahlen hätte. Dieses Jahr 3503,- Euro + 477,- Euro.

Das sind schlappe 905,- Euro/Jahr weniger im Portmonee.

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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon C.Ahr am 14.08.2009, 15:47

Hallo,

im Gegenzug wurde aber die Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% herabgesetzt. Bei der Einkommenssteuer wird die Gewerbesteuer angerechnet, so dass sich bis - wenn ich mich recht entsinne - vom Hebesatz 3,8 das ganze neutral ist.

Ich sehe irgendwie das Problem nicht so ganz :(

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon Libi am 14.08.2009, 18:10

C.Ahr hat geschrieben:Ich sehe irgendwie das Problem nicht so ganz


Das Problem haben nur Selbstständige mit einem zu versteuernden Einkommen von 24.500,- Euro und mehr, wenn sie als Einzelkämpfer unterwegs sind

oder

einem zu versteuernden Einkommen über 22.200,- Euro, wenn sie gemeinschaftlich unterwegs sind

UND freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Steuerlich ist das ganze neutral. Auf dem Papier steigt aber das zu versteuernde Einkommen, nach dem der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird.
Aber auch in dieser Gruppe von Betroffenen wird es weniger und stärker Benachteiligte geben, denn es kommt auch auf den Hebesatz der einzelnen Kommunen an. Bei einem hohen Hebesatz kannst du viel Gewerbesteuer zahlen, die dir aber zu deinem zu versteuernden Einkommen hinzugezählt wird. Davon wird dann dein Krankenversicherungsbeitrag berechnet. Wenn das nicht gerecht ist :?

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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon C.Ahr am 14.08.2009, 18:53

ahh, okay, verstehe. Danke für die Aufklärung.

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon P.Spielmann am 14.08.2009, 19:38

bis 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an, das heißt bis zu diesem Gewinn gibt's auch keinen Nachteil.

Schöne Grüße
ps
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Re: Höhere Krankenkassenbeiträge wegen Gewerbesteuer?

Beitragvon Libi am 15.08.2009, 10:07

P.Spielmann hat geschrieben:bis 24.500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an, das heißt bis zu diesem Gewinn gibt's auch keinen Nachteil.


Wenn du mit einem Geschäftpartner deine Firma betreibts wird der Gewinn normalerweise zu gleichen Teilen geteilt. Hast du dann ein zu versteuerndes Einkommen von 22.200,- Euro hat der Firma demzufolge einen Gewinn von 2 x 22.200,- Euro = 44.400,- Euro erwirtschaftet. Dann fallen sehrwohl Gewerbesteuern an.

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