Wichtig ist für Geschäftsführer auch die Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung, auch D&O-Versicherung genannt.
Anderenfalls schützt die GmbH oder die UG lediglich den Gesellschafter (Geldgeber) vor Haftungsrisiken, nicht aber den Geschäftsführer. Der ist sonst für jeden Mist haftbar, den er verzapft (oder ein entsprechendes Verhalten anderer Mitarbeiter duldet).
Gruß
Rainer