Frage freiwillige AL-Weiterversicherung & Rentenversicherung

Frage freiwillige AL-Weiterversicherung & Rentenversicherung

Beitragvon atelko am 16.09.2008, 21:09

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Hallo liebe Mitfechter des Behördendschungels :)

ich habe da eine Frage bezüglich der freiwilligen Weiterversicherung be der Agentur für Arbeit. Ich habe das Formular soweit ausgefüllt, nur hapert es an nur einer kleinen Frage, die mir die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Serviceline auch nicht beantworten können und das Anliegen an die entsprechende Abteilung weitergeleitet haben. Nun warte ich bereits über eine Woche schon auf einen Rückruf und ich will den Wisch endlich von meinem Tisch haben.
Es handelt sich lediglich um ein kleines Häckchen - ja oder nein - und die Sache ist erledigt.

Bei dem Formular bei Punkt 6.2 brauch ich Hilfe was gemeint ist:

"Mein versicherungsrechticher Status wurde durch die Einzugsstelle/Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals BfA) geklärt

x ja
x nein

Wenn ja, bitte Bescheid beifügen."



Ich habe mich selbständig gemeldet im Onlinehandel und bin nicht abhängig von Arbeitgebern, Geschäftspartnern o.ä.. Ich möchte auch nicht freiwillig rentenversichert sein, sondern darauf verzichten.
Was muss ich nun ankreuzen? Habe ich noch etwas zu tätigen oder muss ich nur nein ankreuzen und die Sache hat sich erledigt?



Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich das Formular schon nicht mehr sehen kann.... :evil:
atelko
 
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Re: Frage freiwillige AL-Weiterversicherung & Rentenversicherung

Beitragvon P.Spielmann am 17.09.2008, 19:09

Es geht da wohl um die Überprüfung der Scheinselbständigkeit durch die BfA.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselb ... A4ndigkeit )
Das konnte auf Antrag geprüft werden für Freiberufler und Selbständige die sich nicht ganz sicher waren ob sie eine echte selbständige Tätigkeit ausüben oder ob die Tätigkeit als nichtselbständige Tätigkeit (Arbeitnehmer) einzustufen ist.

Um zu vermeiden, dass später bei einer Prüfung des Betriebs durch die BfA bei geprüften (echten) Selbständigen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden können wurden von der BfA (als Beweis der tatsächlichen selbständigen Tätigkeit) eine Bescheinigung ausgestellt.

Wenn Du keinen Fragebogen an die BfA geschickt und keine Bescheinigung erhalten hast musst Du dort "nein" ankreuzen .... hast ja auch keinen Bescheid beizufügen ;)

Ich vermute, dass dann dein Sozialversicherungsstatus bzw. mögliche Scheinselbständigkeit geprüft wird. Das sollte bei Onlinehandel aber wohl kein Problem sein.
Betriff eher Gastro und Baugewerbe, ggf. Bürotätigkeiten.

Schöne Grüße
PS
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P.Spielmann
 
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