Hallo,
ich weiß, daß die Zuschläge für Feiertagsarbeit nicht zum Jahresarbeitsentgelt gerechnet werden dürfen. Wie steht es aber mit dem Grundgehalt (ich lasse mir sowohl die Grundarbeitszeit als auch die Zuschläge ausbezahlen)? Darf/Muss das mit eingerechnet werden?
Wenn ich seit ~10 Jahren jedes Jahr mindestens 2 mal an einem Feiertag gearbeitet habe, kann man das dann als regelmäßig ansehen und somit in das Jahresarbeitsentgelt einrechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
VG
Cody10