Feiertagsarbeit zu Jahresarbeitsentgelt?

Feiertagsarbeit zu Jahresarbeitsentgelt?

Beitragvon Cody10 am 26.02.2009, 06:29

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Hallo,

ich weiß, daß die Zuschläge für Feiertagsarbeit nicht zum Jahresarbeitsentgelt gerechnet werden dürfen. Wie steht es aber mit dem Grundgehalt (ich lasse mir sowohl die Grundarbeitszeit als auch die Zuschläge ausbezahlen)? Darf/Muss das mit eingerechnet werden?
Wenn ich seit ~10 Jahren jedes Jahr mindestens 2 mal an einem Feiertag gearbeitet habe, kann man das dann als regelmäßig ansehen und somit in das Jahresarbeitsentgelt einrechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

VG
Cody10
Cody10
 
Beiträge: 1
Registriert: 26.02.2009, 06:21

  • Anzeige

Zurück zu Versicherungen und Geschäftrisiken

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast