Re: Beiträge
von C.Ahr am 10.04.2009, 11:28
Hallo David,
die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten.
Wenn du bspw. eine GmbH oder UG gründest, dann hast du eine juristische Person, die ein eigenes Steuersubjekt ist. Auf die dort erwirtschafteten Gewinne gibt es keine Sozialabgaben, auch nicht auf Ausschüttungen. Etwas anders ist es, wenn du bei deinem eigenen Unternehmen dich anstellen lässt, du bspw. ein sog. Gesellschafter-Geschäftsführer bist. Dann kommt es auf deinen Einfluss im Unternehmen an, wenn deine Anteile >50% sind ist das unproblematisch.
Wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, stellt sich die Frage, ob das dein Haupterwerb ist. Eine andere Frage ist die Branche, denn einige Tätigkeiten sind trotz Selbstständigkeit verpflichtet Sozialabgaben zu leisten, dies läuft über eigene Träger.
Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass das Soziale Sicherungssystem (und damit die Rentenbeiträge etc) vor allem den Arbeitnehmer schützen sollen. Es kommt also darauf an, dass du kein "schützenswerter Arbeitnehmer bist".
Ich hoffe, dir wenigstens ein bisschen geholfen zu haben.
Beste Grüße aus München und viel Spaß beim Eiersuchen,
Christoph Ahr