Krankenversicherung
Mal davon abgesehen, dass die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbständige in 2010 meist steigen, gibt es auch gute Nachrichten.
So kann man ab 2010 die vollen Basisleistungen der eigenen Krankenkasse absetzen. Komfortleistungen, wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sind davon ausgenommen. Und auch die Beiträge zur Pflegeversicherung kann man absetzen. Wer im sogenannten Basistarif ist (entspricht den gesetzlichen Leistungen) kann die Beiträge voll absetzen.
Die Höchstgrenze wurde zudem um 400,- Euro auf 2.800 Euro angehoben. Nutzt man diese 2.800 Euro mit Krankenkassen- und Pflegebeiträgen nicht aus, dann kann noch zusätzlich andere Vorsorgeaufwendungen absetzen.