Hallo ich bin neu hier weil ich Informationen zur Buchung von "Schrott" gesucht habe. Ich habe mich vor einem halben Jahre selbststänig gemacht und mache gerade die EÜR fertig. Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Ich habe Ware von einem Privatmann gekauft. Diese ist (vermutlich) beim Versand zerstört worden, also totaler Schrott. Jetzt habe ich die Ware ja mit 50 EUR als Einkauf gebucht, kann diese aber nicht verkaufen, da Schrott. Der Verlust ist mir schon klar, aber ich muß doch dem FA gegenüber irgendwie darlegen, das die Ware zerstört wurde und daher entsorgt wurde. Mach ich da einfach nur nen Eigenbeleg und ein Foto und muß ich das in der EÜR als Entsogt mit 0 EUR eintragen? Vielleicht denke ich auch zu kompliziert, deshalb würde ich mich über Hilfe freuen.
Liebe Grüße
Silvie