Verrechnung von Telefonkosten

Verrechnung von Telefonkosten

Beitragvon gentedimare am 04.03.2010, 23:24

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Liebe Förderländler,

als Selbstständiger vereinbare ich mit meinen Kunden stehts ein fixes Honorar, welches ich nach Abschluss zzgl. der Mehrwertsteuer in Rechnung stelle.

Darüber hinaus, sind in meinen Rechnungen, noch weitere Posten aufgeführt, wie zum Beispiel die Telefonkosten.

Gewöhnlicherweise addiere ich diese Beträge in einem separaten Posten auf das Honorar und schlage auch auf diese die Mehrwertsteuer.

Nach Erhalt des Betrages versteuere ich den kompletten Betrag, einschließlich der Telefonkosten.

Hat dies so seine Richtigkeit? Oder kann ich bei meinen Umsatzsteuervoranmeldungen nur das Honorar angeben?

Freue mich über jegliche Hilfe!

Besten Dank.
gentedimare
 
Beiträge: 6
Registriert: 07.02.2010, 20:46

Re: Verrechnung von Telefonkosten

Beitragvon riese am 05.03.2010, 13:04

Hallo Gentedimare,

gentedimare hat geschrieben:Nach Erhalt des Betrages versteuere ich den kompletten Betrag, einschließlich der Telefonkosten.


nur, wenn Du beim Finanzamt als "Ist-Versteuerer" registriert bist. Sonst führt bereits die Rechnungsausstellung zur Umsatzsteuerpflicht.

Vorgelegte Kosten wie Telefonkosten teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung, d.h. sie sind mit dem gleichen Steuersatz zu belasten wie das Entgelt. Du musst die Erstattung als Erlös buchen und die Telefonkosten als Aufwand.


Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 555
Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: Verrechnung von Telefonkosten

Beitragvon gentedimare am 11.03.2010, 11:51

Hallo Rainer,

vielen Dank für Deine Auskunft.

Die Vorgehensweise bzgl. der Umsatzsteuer habe ich verstanden.

Da ich mit dem ganzen Geschehen noch nicht so bewand bin, verstehe ich noch nicht ganz, was darunter verstehst, den Betrag als Aufwand zu buchen.

Als Einzelunternehmer im kleinen Rahmen, arbeite ich mit einer simplen Gewinn-und-Verlustrechnung.

Muss ich dann die berechneten Telefonkosten als Gewinn versteuern?
gentedimare
 
Beiträge: 6
Registriert: 07.02.2010, 20:46

Re: Verrechnung von Telefonkosten

Beitragvon riese am 15.03.2010, 08:46

Hallo Gentedimare,

verstehe ich noch nicht ganz, was darunter verstehst, den Betrag als Aufwand zu buchen.

Als Einzelunternehmer im kleinen Rahmen, arbeite ich mit einer simplen Gewinn-und-Verlustrechnung.


in Deinem Kontenrahmen müsste auch das Aufwandskonto "Telefon" (4920 im SKR03) enthalten sein.

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 555
Registriert: 29.07.2007, 22:50

  • Anzeige

Zurück zu Steuern, Finanzamt, Buchhaltung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast