UST zurückzahlen?

UST zurückzahlen?

Beitragvon talex am 21.10.2011, 17:13

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Hallo,

das Finanzamt fordert von mir den gesamten UST betrag (ca.1000€) den ich 2010 aus meinen UST Voranmeldungen erhalten hab zurück.
Begründung: "Unternhemer kann nur sein, wer die Absicht hat , Einnahmen zu erzielen. Während des gesamten Geschäftsjahres wurden jedoch keine Umsätze erzielt!"

Ich dachte man hätte eine Schonfrist von 3 Jahren, bis das FA keine Vosteuerüberhang zurückzahlt bei Gründern. Ich hatte Anfang 2010 gegründet.

Was sollte man jetzt tun?
talex
 
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Re: UST zurückzahlen?

Beitragvon garbs am 22.10.2011, 17:31

talex hat geschrieben:...das Finanzamt fordert von mir den gesamten UST betrag (ca.1000€) den ich 2010 aus meinen UST Voranmeldungen erhalten hab zurück....Was sollte man jetzt tun?


Bezahlen.
garbs
 
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Re: UST zurückzahlen?

Beitragvon talex am 23.10.2011, 11:19

garbs hat geschrieben:
talex hat geschrieben:...das Finanzamt fordert von mir den gesamten UST betrag (ca.1000€) den ich 2010 aus meinen UST Voranmeldungen erhalten hab zurück....Was sollte man jetzt tun?


Bezahlen.



Und keine weiteren UST Voranmeldungen an das FA schicken? Oder muss ich das Gewerbe komplett
abmelden?
talex
 
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Re: UST zurückzahlen?

Beitragvon mgb-consulting am 23.10.2011, 11:39

Hallo ...

wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie für das Gewerbe etwas getan haben, z.B. durch Werbung aktiv versucht haben an neue Kunden zu kommen, dann müssen Sie die erstattete Vorsteuer zurückzahlen.

Das Finanzamt hat Ihnen schlichtweg den Betriebsausgabenabzug verweigert, weil nicht deutlich ist, ob Sie für das Gewerbe überhaupt etwas getan haben, oder es nur dazu nutzten, Vorsteuererstattungen ziehen zu können.

MfG
MGB-Consulting
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Re: UST zurückzahlen?

Beitragvon TopCo am 02.12.2011, 10:45

Wie sieht das Ganze aus, wenn man intensiv den Aufbau einer Unternehmung (inkl. Patentanmeldung, Markenrechte, etc.) verfolgt hat, dann das Vorhaben einstellt, z.B. da die Risiken als zu gross eingeschätzt werden? Eine unternehmerische Tätigkeit mit der ursprünglichen Absicht, Gewinne zu erzielen hat hat doch trotzdem vorgelegen.
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