Hallo,
das Finanzamt fordert von mir den gesamten UST betrag (ca.1000€) den ich 2010 aus meinen UST Voranmeldungen erhalten hab zurück.
Begründung: "Unternhemer kann nur sein, wer die Absicht hat , Einnahmen zu erzielen. Während des gesamten Geschäftsjahres wurden jedoch keine Umsätze erzielt!"
Ich dachte man hätte eine Schonfrist von 3 Jahren, bis das FA keine Vosteuerüberhang zurückzahlt bei Gründern. Ich hatte Anfang 2010 gegründet.
Was sollte man jetzt tun?