Ich habe eine Zinsabrechnung von einem Lieferanten bekommen, bei dem wir des öfteren mit der Zahlung von Rechnungen überfällig sind. Im Monat Dezember hat er für eine Rechnung die drei Tage überfällig war 125€ berechnet.
Unser Lieferant hat die Zinsberechnung aber vom Brottobetrag, also incl. MwSt vorgenommen. Meine Überlegung war jetzt folgende: bei der Zahlung der Mahngebühren kürze ich den Betrag um die Zinsen, die auf die USt entfallen.
Begründung:
Die USt belaufen sich auf drei Tag, Anfang Dezember, die Umsatsteuer hat mein Lieferant also noch nicht mit dem Finanzamt abgerechnet. Aus diesem Grunde könne für diesen Betrag noch keine Zinsen agefallen sein.
Sehe ich diese Problematik richtig?