Umsatzsteuer in Mahnungen

Umsatzsteuer in Mahnungen

Beitragvon savoy am 03.01.2012, 13:07

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Sehr geehrte Mitglieder :D ,

Ich habe eine Zinsabrechnung von einem Lieferanten bekommen, bei dem wir des öfteren mit der Zahlung von Rechnungen überfällig sind. Im Monat Dezember hat er für eine Rechnung die drei Tage überfällig war 125€ berechnet.
Unser Lieferant hat die Zinsberechnung aber vom Brottobetrag, also incl. MwSt vorgenommen. Meine Überlegung war jetzt folgende: bei der Zahlung der Mahngebühren kürze ich den Betrag um die Zinsen, die auf die USt entfallen.
Begründung:
Die USt belaufen sich auf drei Tag, Anfang Dezember, die Umsatsteuer hat mein Lieferant also noch nicht mit dem Finanzamt abgerechnet. Aus diesem Grunde könne für diesen Betrag noch keine Zinsen agefallen sein.
Sehe ich diese Problematik richtig?
savoy
 
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Re: Umsatzsteuer in Mahnungen

Beitragvon P.Spielmann am 03.01.2012, 16:28

Der Lieferant hatte einen finanziellen Nachteil in Höhe des Bruttobetrags. Über diesen Betrag konnte der Lieferant nicht verfügen. Ob er mit dem USt-Betrag seine Mitarbeiter, die Waren oder die USt an das Finanzamt bezahlt, müssen Sie schon ihm überlassen.

Wenn Ihr Lieferant Sie noch beliefert, obwohl Sie wohl öfter Zahlungsziele nicht einhalten, sollten Sie ihn wegen ein paar Euro Zinsen nicht verärgern.
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Re: Umsatzsteuer in Mahnungen

Beitragvon uvis-beratung am 06.02.2012, 17:09

Möchte P.Spielmanns Beitrag dick unterstreichen. Gute Geschäftspartner sind elementar wichtig. Verärgere Lieferanten nicht, sonst kannst Du, wenn es einmal drauf ankommt, bei künftigen Lieferungen außen vor bleiben oder mit Vorkasse rechnen. Ist das dann wirklich gut für Dich?

Sehe es einmal umgekehrt. Auch der Lieferant beliefert gerne seine Kunden, hat seine Kalkulation und seinen Preis gemacht. Ich denke er hat einen guten Preis, sonst würdest Du nicht bei ihm bestellen. Die Rechnung geht dann für Beide nur auf, wenn sie aufeinander verlässlich wirken und Vertrauen haben..

Also investiere Deine Zeit in ein ordentliches Debitorenmanagment, in gute Produkte oder Dienstleistungen, zahle pünktlich und spekuliere nicht an der falschen Stelle, ob Du irgendeine Differenz bei einem Geschäftspartner geltend machst.

Weiterhin gute Geschäfte
MfG Jürgen Arnold
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