Hallo allerseits, war schon lange nicht mehr in diesem Forum und nach Durchsicht meiner eigenen Beiträge und der Antworten dazu, ist mir das Grundprinzip immer noch nicht klar.
Daher hake ich auch noch einmal nach, man möge mir vergeben.
Ein Beispiel wäre nicht schlecht:
Die deutsche Mutter bekommt ein Bankendarlehen für ein Auslandsprojekt. Die Mutter entscheidet sich, da der Auslandsmarkt verlockender und vielversprechender erscheint, gleich eine haftungsbeschränkte Tochter im Nicht-Eu-Ausland zu gründen.
Phantasiebeispiel: Die Mutter muss in Deutschland Zinsen und Tilgung des Bankdarlehens bezahlen, das geliehene Geld z.B. 1.000.000 € braucht die Tochter für das Projekt im Ausland.
Der Jahreseinnahme der Tochter: 100.000 €
Zinsen für das Darlehen der Mutter eigentlich die Zinsen, die an die dte Bank gehen: - 40.000 €
Geschäftsführergehalt und sonstige Ausgaben: - 20.000 €
zu versteuern im Ausland durch die Tochter: 40.000 €
Ausländische Steuern (erfundene xx%): - 10.000 €
Übrig bleiben für die Mutter in Deutschland: 30.000 €
Einnahmen der Mutter (nur aus Auslandsgeschäft): 30.000 €
Tilgung des dt. Darlehens (das Geld wurde der Tochter gegeben): - 50.000 €
weitere Ausgaben.....
Steuern...
Mir geht es um das Prinzip. Ganz ehrlich, ich habe es noch nicht richtig verstanden und leider habe ich die Angewohnheit so zu tun als hätte ich etwas verstanden, anstelle ehrlich zu sein, und nochmal von Vorne zu sagen, im Internet kann man das vermeiden, da man anonym ist und ruhig auch dämlich sein darf.
